Prüfung von ausländischen Dolumenten bei der Beurkundung von Geburten

Unterlagen, die Sie benutzen, um die Echtheit und Gültigkeit ausländischer Dokumente zu beurteilen. Also z.B. Anweisungen, Checklisten oder Hinweise auf weitere Quellen aus denen hervorgeht, ob ein Dokument abhängig z.B. von Herkunftsland, Ausstellungsdatum, ausstellender Behörde, unterzeichnender Person usw. als Grundlage einer Beurkundung akzeptiert wird, als ungültig eingeschätzt wird oder per Amtshilfeverfahren überprüft werden soll.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Mai 2015
  • Frist
    20. Juni 2015
  • Ein:e Follower:in
Holger Dieckmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter…
An Standesamt Bremen-Mitte Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Prüfung von ausländischen Dolumenten bei der Beurkundung von Geburten [#9787]
Datum
14. Mai 2015 09:16
An
Standesamt Bremen-Mitte
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die Sie benutzen, um die Echtheit und Gültigkeit ausländischer Dokumente zu beurteilen. Also z.B. Anweisungen, Checklisten oder Hinweise auf weitere Quellen aus denen hervorgeht, ob ein Dokument abhängig z.B. von Herkunftsland, Ausstellungsdatum, ausstellender Behörde, unterzeichnender Person usw. als Grundlage einer Beurkundung akzeptiert wird, als ungültig eingeschätzt wird oder per Amtshilfeverfahren überprüft werden soll.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

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Holger Dieckmann
AW: Prüfung von ausländischen Dokumenten bei der Beurkundung von Geburten [#9787] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Standesamt Bremen-Mitte Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
AW: Prüfung von ausländischen Dokumenten bei der Beurkundung von Geburten [#9787]
Datum
7. Juli 2015 15:50
An
Standesamt Bremen-Mitte
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Prüfung von ausländischen Dokumenten bei der Beurkundung von Geburten" vom 14.05.2015 (#9787) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Holger Dieckmann Anfragenr: 9787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>