Prüfung von Kontaktnachvervolgungssystemen (insb. „LucaApp“)

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Volksfreund-Artikel "Scharfer Corona-Lockdown an Ostern: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Rheinland-Pfalz (Update)" vom 23. März 2021 [1] heißt es: "Um Kontakte nachzuverfolgen, will Rheinland-Pfalz die „Luca-App“ nutzen." Es wird Ministerpräsidentin Malu Dreyer zitiert: „Wir haben sorgfältig 14 verschiedene Systeme geprüft. Die Vorteile der ‚Luca-App‘ sind zum Beispiel, dass sie die Corona Warn App ergänzen kann und einen Rückkanal hat“.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Liste der geprüften Systeme
* Unterlagen, aus denen die Ergebnisse dieser Prüfungen hervorgehen, insbesondere die Gründe aus denen sich für die LucaApp bzw. gegen die anderen Systeme entschieden wurde.

[1] https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/corona-lockdown-an-ostern-diese-regeln-gelten-jetzt-in-rheinland-pfalz_aid-56956987

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. März 2021
  • Frist
    28. April 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in Im Volksfreund-Artikel "Scharfer Corona-Lockdown an Ost…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung von Kontaktnachvervolgungssystemen (insb. „LucaApp“) [#216722]
Datum
26. März 2021 13:05
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in Im Volksfreund-Artikel "Scharfer Corona-Lockdown an Ostern: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Rheinland-Pfalz (Update)" vom 23. März 2021 [1] heißt es: "Um Kontakte nachzuverfolgen, will Rheinland-Pfalz die „Luca-App“ nutzen." Es wird Ministerpräsidentin Malu Dreyer zitiert: „Wir haben sorgfältig 14 verschiedene Systeme geprüft. Die Vorteile der ‚Luca-App‘ sind zum Beispiel, dass sie die Corona Warn App ergänzen kann und einen Rückkanal hat“. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Liste der geprüften Systeme * Unterlagen, aus denen die Ergebnisse dieser Prüfungen hervorgehen, insbesondere die Gründe aus denen sich für die LucaApp bzw. gegen die anderen Systeme entschieden wurde. [1] https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/corona-lockdown-an-ostern-diese-regeln-gelten-jetzt-in-rheinland-pfalz_aid-56956987 Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216722/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres Antrags auf Zugang zu Informationen nach §§ 2…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Prüfung von Kontaktnachvervolgungssystemen (insb. „LucaApp“) [#216722]
Datum
29. März 2021 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres Antrags auf Zugang zu Informationen nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 26. März 2021. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Vollzug des Landestransparenzgesetzes - LTranspG - Ihre Anfrage vom 26. März 2021 wegen Kontaktnachverfolgungssyst…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Vollzug des Landestransparenzgesetzes - LTranspG - Ihre Anfrage vom 26. März 2021 wegen Kontaktnachverfolgungssystem "luca"
Datum
27. April 2021 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung übersende ich Ihnen gerne im Auftrag das anliegende Schreiben zu Ihrer Anfrage vom 26. März 2021 bzw. Ihrem Antrag nach dem LTranspG bezüglich des Kontaktnachverfolgungssystems "luca". Mit freundlichen Grüßen

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AW: Vollzug des Landestransparenzgesetzes - LTranspG - Ihre Anfrage vom 26. März 2021 wegen Kontaktnachverfolgungs…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Landestransparenzgesetzes - LTranspG - Ihre Anfrage vom 26. März 2021 wegen Kontaktnachverfolgungssystem "luca" [#216722]
Datum
28. April 2021 12:08
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zunächst danke ich Ihnen für Ihre Antwort und die Übersendung der Ablehnung, deren Empfang ich hiermit bestätige. Ich möchte dennoch mein Bedauern darüber aussprechen, dass hier bei diesem wichtigen Thema -- schließlich stützt sich zumindest gemäß der öffentlichen Kommunikation die "Öffnung des Landes" maßgeblich auf diese Anwendung eines privaten Unternehmens -- keine Transparenz seitens der Regierung geschaffen wird. Dies gilt umso mehr, als sich Organisationen wie der Chaos Computer Club gegen den Einsatz des Systems aussprechen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216722/