Prüfung von Liegenschaften und Gebäuden zur Flüchtlingsunterbringung

Eine Liste mit Adressen aller Gebäude und Liegenschaften die zur Flüchtlingsunterbringung und/oder zur Errichtung modularer Unterkünfte geprüft wurden oder werden. Mindestens jedoch aller Gebäude und Liegenschaften im öffentlichen Besitz (Bezirksvermögen, BIM, BIMA, landes- oder bundeseigene Unternehmen etc.). Sollte die Prüfung abgeschlossen sein mit Benennung des Ergebnis der Prüfung sowie Beilage aller relevanten Dokumente, die bei der Prüfung erstellt wurden. Bei negativen Ausgang der Prüfung mindestens eine Begründung des Ergebnis

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. März 2016
  • Frist
    5. April 2016
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
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Betreff
Prüfung von Liegenschaften und Gebäuden zur Flüchtlingsunterbringung [#15906]
Datum
4. März 2016 15:26
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit Adressen aller Gebäude und Liegenschaften die zur Flüchtlingsunterbringung und/oder zur Errichtung modularer Unterkünfte geprüft wurden oder werden. Mindestens jedoch aller Gebäude und Liegenschaften im öffentlichen Besitz (Bezirksvermögen, BIM, BIMA, landes- oder bundeseigene Unternehmen etc.). Sollte die Prüfung abgeschlossen sein mit Benennung des Ergebnis der Prüfung sowie Beilage aller relevanten Dokumente, die bei der Prüfung erstellt wurden. Bei negativen Ausgang der Prüfung mindestens eine Begründung des Ergebnis
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Prüfung von Liegenschaften und Gebäuden z…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
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Betreff
AW: Prüfung von Liegenschaften und Gebäuden zur Flüchtlingsunterbringung [#15906]
Datum
5. April 2016 12:56
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Prüfung von Liegenschaften und Gebäuden zur Flüchtlingsunterbringung" vom 04.03.2016 (#15906) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Finanzen
Ihr Antrag vom 4.3.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Bitte teile ich Ihnen vorab mit, dass für einen schr…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
Ihr Antrag vom 4.3.2016
Datum
12. April 2016 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Bitte teile ich Ihnen vorab mit, dass für einen schriftlichen Bescheid in diesem Fall eine Verwaltungsgebühr von 5 € anfallen würde und bitte um Mitteilung, ob unter dieser Maßgabe der Erlass eines Bescheides weiterhin verfolgt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 4.3.2016 [#15906] Sehr geehrt<< Anrede >> Bezug nehmend auf meine Informationsfre…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 4.3.2016 [#15906]
Datum
15. April 2016 13:51
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Bezug nehmend auf meine Informationsfreiheitsanfrage "Prüfung von Liegenschaften und Gebäuden zur Flüchtlingsunterbringung" vom 04.03.2016 (#15906) wurde mir von Ihnen mitgeteilt, dass bei Aufrechterhaltung dieser, eine Verwaltungsgebühr von €5 entstehe. Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich bereit bin, diese Gebühr zu zahlen. Der Erlass eines Bescheides bezüglich meiner Anfrage wird also weiterhin verfolgt. Bitte teilen Sie mir mit, wie und/oder wo ich die Verwaltungsgebühr zu entrichten habe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Finanzen
AW: Ihr Antrag vom 4.3.2016 [#15906] Sehr geehrtAntragsteller/in Die Gebühr von 5 € ist auf folgendes Konto der …
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 4.3.2016 [#15906]
Datum
20. April 2016 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Gebühr von 5 € ist auf folgendes Konto der Landeshauptkasse Berlin zu entrichten: IBAN: DE 47 1001 0010 0000 0581 00 (BIC PBNKDEFF) Verwendungszweck: 1510/11979 I D 1 IFG Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Finanzen
Bescheid Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie auf diesem Wege den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 4.3.…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
Bescheid
Datum
25. April 2016 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie auf diesem Wege den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 4.3.2016 mit dem zitierten Link: https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/nachrichten/beschluss-senat-standortauswahl-fluechtlingsunterbringung-448211.php Sofern Sie die Verwaltungsgebühr noch nicht überwiesen haben, bitte ich um Erledigung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Prüfung von Liegenschaften und Gebäuden zur Flüchtlingsunterbringung" [#15906]
Datum
27. April 2016 15:03
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/15906 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Diese möchte ich wie folgt begründen: 1. Die Anfrage bezieht sich auf alle Gebäude und Liegenschaften, die zur Unterbringung von Flüchtlingen geprüft wurden und werden. Auskunft erhielt ich aber nur in Bezug auf Liegenschaften, die zur Errichtung Modularer Unterkünfte oder Containersiedlungen geprüft werden und wurden. 2. Der Antrag auf Begründung der Prüfergebnisse bzw. Einsicht in alle mit der Prüfung im Zusammenhang stehenden Dokumente wird aus "tatsächlichen Gründen" abgelehnt, da diese in Besitz von Unternehmen im Landeseigentum sind, die diese Prüfung vollzogen haben. Nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG habe ich jedoch von Anfang an um Übermittlung an die jeweils Zuständigen gebeten, sollte die Senatsverwaltung für Finanzen nicht zuständig sein. Dem ist die Senatsverwaltung nicht nachgekommen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>