Prüfung wegen Verstößen gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht

- sämtliche Unterlagen zu Beschwerden wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht durch die Firmen Huawei Deutschland GmbH und Huawei Düsseldorf GmbH, inklusive behördlicher Prüfberichte und Antworten der Firma. Über die Beschwerde wurde hier berichtet: https://www.welt.de/wirtschaft/article218512776/Huawei-Hinweise-auf-Verstoesse-gegen-Arbeits-und-Aufenthaltsrecht.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
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Alexander Fanta
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
Prüfung wegen Verstößen gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht [#203266]
Datum
9. November 2020 16:46
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Unterlagen zu Beschwerden wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht durch die Firmen Huawei Deutschland GmbH und Huawei Düsseldorf GmbH, inklusive behördlicher Prüfberichte und Antworten der Firma. Über die Beschwerde wurde hier berichtet: https://www.welt.de/wirtschaft/article218512776/Huawei-Hinweise-auf-Verstoesse-gegen-Arbeits-und-Aufenthaltsrecht.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 203266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203266/ Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta (Follow the Money)

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Fanta, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: 1. Aufenthaltsrecht Mir liegen kein…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
WG: Prüfung wegen Verstößen gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht [#203266]
Datum
9. Dezember 2020 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fanta, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: 1. Aufenthaltsrecht Mir liegen keine Informationen oder Unterlagen zu Beschwerden wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht durch die Huawei Deutschland GmbH oder Huawei Düsseldorf GmbH vor. 2. Arbeitsschutz - Arbeitszeit Leider darf ich Ihnen aus Geheimhaltungsgründen keine Details über die Arbeitsschutz-Arbeitszeitprüfungen oder Arbeitsschutzbeschwerden bei Huawei mitteilen. Entsprechend unseres Geheimhaltungserlasses dürfen Dritten gegenüber grundsätzlich nur allgemeine Mitteilungen über mögliche Verstöße eines bestimmten Betriebes gegen Arbeitsschutzrecht ohne Bezug auf geheimhaltungspflichtige Tatsachen erfolgen. Gerne kann ich Ihnen aber mitteilen, dass die Bezirksregierung Düsseldorf seit 2017 mit Huawei Düsseldorf in Kontakt ist. Seit 2018 wird Huawei auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften überprüft, insbesondere zu den Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Berechtigten Beanstandungen wird durch die Bezirksregierung nachgegangen. Bei den Kontrollen kommt es unter anderem darauf an, inwieweit die Anwesenheitszeiten der Beschäftigten in vollem Umfang als Arbeitszeit zu bewerten sind. Dies wird durch Arbeitszeitaufzeichnungen sichergestellt. Es wurde berichtet, dass die Mitarbeiter aus rein privaten Gründen gerne an Feiertagen, Sonntagen und in der Woche nach Arbeitsende die Betriebsräume genutzt hätten, um Internet und Telefon neben den Kontakten untereinander auch für die Kontakte mit der Familie sowie mit der Heimat nutzen zu können. Auch kämen vor Beginn der offiziellen Arbeitszeit viele Mitarbeiter schon ins Gebäude, um dort gemeinsam zu frühstücken und blieben nach Feierabend gerne für das ausgiebige chinesische Abendessen. Diese Zeiten sind jedoch keine Arbeitszeiten. Der Betrieb wird weiterhin von der Bezirksregierung Düsseldorf betreut. Daher können Sie sicher sein, dass die Umsetzung des in Deutschland geltenden Arbeitsschutzrecht auch bei Huawei eingefordert wird. Mit freundlichen Grüßen