Prüfungen durch das BSI, welche Softwaremanipulationen in für SARS-COV-2 genutzen Laborgeräten ausschließt.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vertrauen in digitale Steuerungs und Messverfahren wurde nicht zuletzt über Berichte die s.g. Stuxnet Softwaremanipulationen, als auch durch Softwaremanipulationen zur Abgaswertemanipulation betreffend erschüttert.

Welche Dokumente können Sie zur Verfügung stellen, die gegensätzlich Vertrauen in Laborgeräte, die zur Testung auf SARS-COV-2 genutzt werden, herstellt und als Nachweis dienen können, dass bei den aktuell millionenfachen Testungen, nicht mit Verfälschungen auf Grund manipulierter oder fehlerhafter Software der Analysegeräte zu rechnen ist oder durch Manipulationen von außen?

Gab und gibt es entsprechende Prüfungen von Laboren durch das BSI?

Können Sie entsprechende Prüfberichte, ggf. in Teilen geschwärzt, teilen?

Gibt es Vorgaben (Dokumente) des BSI für die Software und Netzwerksicherheit speziell für solche Prüflabore?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Vertrauen in digitale Steuerungs und Messverfahren wurd…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfungen durch das BSI, welche Softwaremanipulationen in für SARS-COV-2 genutzen Laborgeräten ausschließt. [#200166]
Datum
9. Oktober 2020 22:41
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Vertrauen in digitale Steuerungs und Messverfahren wurde nicht zuletzt über Berichte die s.g. Stuxnet Softwaremanipulationen, als auch durch Softwaremanipulationen zur Abgaswertemanipulation betreffend erschüttert. Welche Dokumente können Sie zur Verfügung stellen, die gegensätzlich Vertrauen in Laborgeräte, die zur Testung auf SARS-COV-2 genutzt werden, herstellt und als Nachweis dienen können, dass bei den aktuell millionenfachen Testungen, nicht mit Verfälschungen auf Grund manipulierter oder fehlerhafter Software der Analysegeräte zu rechnen ist oder durch Manipulationen von außen? Gab und gibt es entsprechende Prüfungen von Laboren durch das BSI? Können Sie entsprechende Prüfberichte, ggf. in Teilen geschwärzt, teilen? Gibt es Vorgaben (Dokumente) des BSI für die Software und Netzwerksicherheit speziell für solche Prüflabore? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200166/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem I…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Prüfungen durch das BSI, welche Softwaremanipulationen in für SARS-COV-2 genutzen Laborgeräten ausschließt. [#200166]
Datum
5. November 2020 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen