Prüfungen nach § 31 Abs.6 SGB-V

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

Wieviele Aufträge für Gutachten auf Kostenübernahmen gingen seit In Kraft treten des neuen Abs. 6 im §31 Sgb-V beim MDK Nordrhein ein, und wie sahen die Empfehlungen aus?

Bitte Schlüsseln sie die Anfrage auf Ihre Einzelne Niederlassungen nach Empfehlung / keine Empfehlung zur Kostenübernahme auf, fiktives Beispiel:

Düsseldorf: Anzahl der Gutachten 15 / Empfehlung 5, keine Empfehlung 10
Köln: Anzahl der Gutachten: 30 / Empfehlung 12 / Keine Empfehlung 18
etc...

Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.
Anlagen sind als PDF im Email Anhang zu versenden

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Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Medizinischer Dienst Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfungen nach § 31 Abs.6 SGB-V [#22944]
Datum
18. Juni 2017 11:50
An
Medizinischer Dienst Nordrhein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: Wieviele Aufträge für Gutachten auf Kostenübernahmen gingen seit In Kraft treten des neuen Abs. 6 im §31 Sgb-V beim MDK Nordrhein ein, und wie sahen die Empfehlungen aus? Bitte Schlüsseln sie die Anfrage auf Ihre Einzelne Niederlassungen nach Empfehlung / keine Empfehlung zur Kostenübernahme auf, fiktives Beispiel: Düsseldorf: Anzahl der Gutachten 15 / Empfehlung 5, keine Empfehlung 10 Köln: Anzahl der Gutachten: 30 / Empfehlung 12 / Keine Empfehlung 18 etc... Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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