Prüfungen / Prüfberichte - Exporo - Aufsicht über ein Unternehmen

Anfrage an: Handelskammer Hamburg

Berichte über die Prüfung bzw. Prüfungen bei der Firma Exporo - Crowdinvesting.

Aus der Presse ist zu entnehmen, dass des Schwierigkeiten bei Exporo Investments bezüglich der Rückzahlung gibt. Mich würde interessieren, welche Prüfungen die IHK bei Exporo vorgenommen hat.

Bericht 04.12.2020 - "Hat Exporo die Kontrolle über seine Projekte verloren?"
https://finanz-szene.de/fintech/hat-exporo-die-kontrolle-ueber-seine-projekte-verloren/

Die BaFin schreibt dazu "Der Presseartikel, auf den Sie verweisen, nennt Projekte der Exporo AG. Die laufende Aufsicht über dieses Unternehmen obliegt nicht der BaFin, sondern der Industrie- und Handelskammer Hamburg." - Quelle: https://fragdenstaat.de/a/205007

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Handelskammer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfungen / Prüfberichte - Exporo - Aufsicht über ein Unternehmen [#207357]
Datum
28. Dezember 2020 18:12
An
Handelskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Berichte über die Prüfung bzw. Prüfungen bei der Firma Exporo - Crowdinvesting. Aus der Presse ist zu entnehmen, dass des Schwierigkeiten bei Exporo Investments bezüglich der Rückzahlung gibt. Mich würde interessieren, welche Prüfungen die IHK bei Exporo vorgenommen hat. Bericht 04.12.2020 - "Hat Exporo die Kontrolle über seine Projekte verloren?" https://finanz-szene.de/fintech/hat-exporo-die-kontrolle-ueber-seine-projekte-verloren/ Die BaFin schreibt dazu "Der Presseartikel, auf den Sie verweisen, nennt Projekte der Exporo AG. Die laufende Aufsicht über dieses Unternehmen obliegt nicht der BaFin, sondern der Industrie- und Handelskammer Hamburg." - Quelle: https://fragdenstaat.de/a/205007
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207357/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Handelskammer Hamburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Handelskammer Hamburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Dezember 2020 18:12
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Handelskammer Hamburg
Guten Tag Herr Antragsteller/in, zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zuständigkeitshalber weitergeleit…
Von
Handelskammer Hamburg
Betreff
AW: Prüfungen / Prüfberichte - Exporo - Aufsicht über ein Unternehmen [#207357]
Datum
30. Dezember 2020 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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213 Bytes


Guten Tag Herr Antragsteller/in, zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Die Handelskammer Hamburg (HK Hamburg) ist damit betraut, die Aufsicht über die Erlaubnisinhaber nach § 34f Abs. 1 GewO zu führen, die Ihren Sitz im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg haben und gewerblich tätig sind. Die Zuständigkeit der HK Hamburg für Ihre Anfrage liegt daher vor. Die Aufsicht beschränkt sich darauf zu prüfen, ob die lt. § 34f GewO notwendigen Voraussetzungen für eine Erlaubnis bei Antragstellung und laufend weiterhin vorliegen. Uns ist derzeit nicht bekannt, dass diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Gem. § 24 FinVermV hat der Erlaubnisinhaber pro Jahr einen Prüfungsbericht vorzulegen, der von der HK Hamburg formell auf die Einhaltung der in den §§ 12 bis 23 FinVermV genannten Pflichten geprüft wird. Bisher ergaben sich hier keine Beanstandungen. Weitere Aufsichtspflichten bestehen seitens der HK Hamburg nicht. Insbesondere sind wir nicht zuständig für das Geschäftsgebaren der Vermittler oder über die von den Vermittlern vermittelten Produkte. Hierzu liegen im Hause auch keine Informationen oder Aufzeichnungen vor. Mit den besten Wünschen für den Jahreswechsel und alles Gute für das neue Jahr verbleibe ich mit freundlichen Grüßen