Prüfungen und Einschätzungen zu an Schulen verwendeten Anwendungen

- welche an Schulen eingesetzte Software und Online-Anwendungen (u.a. Lernplattformen, Kollaborations-Tools und Lernsoftware) wurden seit Inkrafttreten der DS-GVO geprüft oder eingeschätzt?
- zu welchem Ergebnis kamen Sie jeweils?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - welche an Sc…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfungen und Einschätzungen zu an Schulen verwendeten Anwendungen [#235951]
Datum
20. Dezember 2021 13:12
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- welche an Schulen eingesetzte Software und Online-Anwendungen (u.a. Lernplattformen, Kollaborations-Tools und Lernsoftware) wurden seit Inkrafttreten der DS-GVO geprüft oder eingeschätzt? - zu welchem Ergebnis kamen Sie jeweils?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235951/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Prüfungen und Einschätzungen zu an Schulen verwendeten Anwendungen [#235951]
Datum
20. Dezember 2021 13:12
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr [geschwärzt], bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag des Landesbeauftragten für d…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Antrag vom 20. Dezember 2021 (FragdenStaat.de #235951 „Prüfungen und Einschätzungen zu an Schulen verwendeten Anwendungen“)
Datum
19. Januar 2022 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
947,8 KB
Sehr [geschwärzt], bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg _____________________________________________________ Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Hausanschrift: Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart [geschwärzt] [geschwärzt] Zentraler Posteingang: poststelle@lfdi.bwl.de De-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de-mail.dehttps://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de<https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/> Mastodon: https://bawü.social/@lfdi Allgemeiner Hinweis: Auf elektronischem Weg sollten vertrauliche Informationen stets verschlüsselt übertragen werden. Unser öffentlicher PGP-Schlüssel ist über unsere Internetseite abrufbar (‍https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pgp-schlussel/)[geschwärzt] Die Informationen bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 DS-GVO können unserer Homepage entnommen werden (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/).