Sehr
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unter Bezugnahme auf Ihren unter dem Az. I 1000/458 geführten Antrag auf Informationszugang darf ich zunächst auf den Tätigkeitsbericht der hiesigen Behörde aus dem Jahr 2020 verweisen (abrufbar unter
https://www.datenschutz.saarland.de/fileadmin/user_upload/uds/tberichte/tb29_DS_2020.pdf). Dort sind unter Punkt 2.7. und 2.8. die hiesigen Erwägungen im Zusammenhang mit der Online Schule Saar (OSS) und der Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) ersichtlich.
Im Übrigen ist mit Blick auf die Schulträgereigenschaft von Kommunen und Landkreisen und des Regionalverbandes Saarbrücken auszuführen, dass hinsichtlich der Verwendung von Microsoft 365 eine Umfrage unter den Kommunen und Landkreisen und des Regionalverbandes Saarbrücken initiiert wurde, die (laufende) Folgeverfahren zum datenschutzkonformen Einsatz nach sich zog, ohne dass jedoch bereits diesbezügliche Prüfungsergebnisse oder Bewertungen vorliegen würden.
Eine weitergehende Prüfung von Schulsoftware ist durch unsere Dienststelle bislang nicht erfolgt. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die hiesige Behörde keine Zertifizierungsstelle ist und daher grundsätzlich keine Prüfung von Produkten auf Anfrage vorgenommen wird. Für den Einsatz der verwendeten Produkte in den Schulen sind die Schulträger oder das zuständige Ministerium verantwortlich, so dass zunächst auch diesen die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Produkts in datenschutzrechtlicher Hinsicht obliegt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Die Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit
Fritz-Dobisch-Str. 12 * 66111 Saarbrücken
Postfach 10 26 31 * 66026 Saarbrücken
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E-Mail
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Internet
www.datenschutz.saarland.de
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