Prüfungen und Einschätzungen zu an Schulen verwendeten Anwendungen

- welche an Schulen eingesetzte Software und Online-Anwendungen (u.a. Lernplattformen, Kollaborations-Tools und Lernsoftware) wurden seit Inkrafttreten der DS-GVO geprüft oder eingeschätzt?
- zu welchem Ergebnis kamen Sie jeweils?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - welche an Sc…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfungen und Einschätzungen zu an Schulen verwendeten Anwendungen [#235984]
Datum
20. Dezember 2021 17:12
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- welche an Schulen eingesetzte Software und Online-Anwendungen (u.a. Lernplattformen, Kollaborations-Tools und Lernsoftware) wurden seit Inkrafttreten der DS-GVO geprüft oder eingeschätzt? - zu welchem Ergebnis kamen Sie jeweils?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235984/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Dezember 2021 09:47
Status
Warte auf Antwort

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Ihre Anfrage vom 20.12.21 -Az. I 1000/458 Sehr [geschwärzt], unter Bezugnahme auf Ihren unter dem Az. I 1000/458…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.12.21 -Az. I 1000/458
Datum
30. Dezember 2021 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,8 KB


Sehr [geschwärzt], unter Bezugnahme auf Ihren unter dem Az. I 1000/458 geführten Antrag auf Informationszugang darf ich zunächst auf den Tätigkeitsbericht der hiesigen Behörde aus dem Jahr 2020 verweisen (abrufbar unter https://www.datenschutz.saarland.de/fileadmin/user_upload/uds/tberichte/tb29_DS_2020.pdf). Dort sind unter Punkt 2.7. und 2.8. die hiesigen Erwägungen im Zusammenhang mit der Online Schule Saar (OSS) und der Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) ersichtlich. Im Übrigen ist mit Blick auf die Schulträgereigenschaft von Kommunen und Landkreisen und des Regionalverbandes Saarbrücken auszuführen, dass hinsichtlich der Verwendung von Microsoft 365 eine Umfrage unter den Kommunen und Landkreisen und des Regionalverbandes Saarbrücken initiiert wurde, die (laufende) Folgeverfahren zum datenschutzkonformen Einsatz nach sich zog, ohne dass jedoch bereits diesbezügliche Prüfungsergebnisse oder Bewertungen vorliegen würden. Eine weitergehende Prüfung von Schulsoftware ist durch unsere Dienststelle bislang nicht erfolgt. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die hiesige Behörde keine Zertifizierungsstelle ist und daher grundsätzlich keine Prüfung von Produkten auf Anfrage vorgenommen wird. Für den Einsatz der verwendeten Produkte in den Schulen sind die Schulträger oder das zuständige Ministerium verantwortlich, so dass zunächst auch diesen die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Produkts in datenschutzrechtlicher Hinsicht obliegt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Fritz-Dobisch-Str. 12 * 66111 Saarbrücken Postfach 10 26 31 * 66026 Saarbrücken [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] E-Mail poststelle@datenschutz.saarland.de Internet www.datenschutz.saarland.de www.informationsfreiheit.saarland.de [[geschwärzt]] Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sind elektronisch abrufbar unter: https://www.datenschutz.saarland.de/datenschutzerklaerung