Prüfungen und EInschätzungen zu an Schulen verwendeter Anwendungen

- welche an Schulen eingesetzte Software und Online-Anwendungen (u.a. Lernplattformen, Kollaborations-Tools und Lernsoftware) wurden seit dem Inkrafttretens der DSGVO geprüft oder eingeschätzt?
- zu welchem Ergebnis kamen Sie jeweils?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - welche …
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfungen und EInschätzungen zu an Schulen verwendeter Anwendungen [#230136]
Datum
29. September 2021 10:11
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- welche an Schulen eingesetzte Software und Online-Anwendungen (u.a. Lernplattformen, Kollaborations-Tools und Lernsoftware) wurden seit dem Inkrafttretens der DSGVO geprüft oder eingeschätzt? - zu welchem Ergebnis kamen Sie jeweils?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230136/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prüfungen und Einschätzungen zu an Schulen verwendeter Anwendungen [#230136] -Eingangsbestätigung- Sehr [geschwär…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Prüfungen und Einschätzungen zu an Schulen verwendeter Anwendungen [#230136] -Eingangsbestätigung-
Datum
11. Oktober 2021 08:52
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
768,3 KB
Sehr [geschwärzt], angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Hildenhagen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) [geschwärzt] | Häßlerstraße 8 | 99096 Erfurt | Postfach 900455 | 99107 Erfurt [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] www.tlfdi.de<http://www.tlfdi.de/> | poststelle@datenschutz.thueringen.de<mailto:poststelle@datenschutz.thueringen.de> Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit finden Sie unter https://www.tlfdi.de/fileadmin/tlfdi/datenschutz/Wir_ueber_uns_-_Musterformulare/Die_Dienststelle/Informationen_nach_Art._13_DS-GVO.pdf

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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(manuelle Abschrift des Antwortschreibens) Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf Auskunft …
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Prüfungen und EInschätzungen zu an Schulen verwendeter Anwendungen [#230136] -Antwort-
Datum
19. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
(manuelle Abschrift des Antwortschreibens) Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf Auskunft über amtliche Informationen gemäß § 9 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) mit E-Mail vom 29. September 2021. Sie beantragten die Übersendung der folgenden Informationen: - welche an Schulen eingesetzte Software und Online-Anwendungen (u.a. Lernplattformen, Kollaborations-Tools und Lernsoftware) wurden seitdem Inkrafttreten der DS-GVO geprüft oder eingeschätzt? - zu welchem Ergebnis kamen Sie jeweils? Nach Prüfung kann Ihnen mitgeteilt werden, dass Ihrem o.g. Antrag in folgendem Umfang entsprochen werden kann. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) hat eine kursorische Prüfung von verschiedenen Systemem durchgeführt. Die Ergebnisse wurden zusammengefasst und als Informationsschreiben an alle Thüringer Schulen versandt. Angefügt erhalten Sie die jeweils versandten Schreiben (ggf. zzgl. Anlagen) in anonymisierter Form. Bei Fragen können Sie sich gerne wieder an den TLfDI wenden. Gemäß §15 ThürTG sind für öffentliche Leistungen Verwaltungskosten zu erheben, es sei denn, es handelt sich um einen geringfügigen Aufwand. Für diese Entscheidung und Beantwortung Ihres o.g. Antrags auf Zugang zu amtlichen Informationen sind in der Folge gemäß der "Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)" keine Verwaltungskosten zu erheben. Mit freundlichen Grüßen,