Prüfungsaufgaben 2017 und 2018

a) die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte für das Fach Mathematik für die Zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss Typ 10A (bzw. Gesamtschule Grundkurs) und Hauptschulabschluss Typ 10B (bzw. Realschule bzw. Gesamtschule Erweiterungskurs) für den Haupttermin, den Nachtermin und alle eventuellen Zusatztermine sowie die Wintertermine der Jahre 2017 und 2018.
b) die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte für die Zentrale Klausur Mathematik für den Haupttermin und den Nachtermin des Jahres 2018.
c) die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte für die Fächer Mathematik für das Zentralabitur für den Haupttermin, den Nachtermin und alle eventuellen Zusatztermine, Wiederholungsprüfungen der Jahre 2017 und 2018. Bitte sowohl für die Gymnasien, beruflichen Gymnasien und Weiterbildungskollegs, Leistungskurs und Grundkurs, in Mathematik sowohl die Aufgaben für den GTR als auch den CAS-Rechner.

Falls Teile der Aufgaben noch nicht vorliegen, teilen Sie mir bitte den Zeitpunkt fest, ab dem sie vorliegen. Es genügt die digitale Form als pdf-Datei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2018
  • Frist
    13. November 2018
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Arno Smeets
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arno Smeets
Betreff
Prüfungsaufgaben 2017 und 2018 [#34017]
Datum
12. Oktober 2018 16:28
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte für das Fach Mathematik für die Zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss Typ 10A (bzw. Gesamtschule Grundkurs) und Hauptschulabschluss Typ 10B (bzw. Realschule bzw. Gesamtschule Erweiterungskurs) für den Haupttermin, den Nachtermin und alle eventuellen Zusatztermine sowie die Wintertermine der Jahre 2017 und 2018. b) die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte für die Zentrale Klausur Mathematik für den Haupttermin und den Nachtermin des Jahres 2018. c) die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte für die Fächer Mathematik für das Zentralabitur für den Haupttermin, den Nachtermin und alle eventuellen Zusatztermine, Wiederholungsprüfungen der Jahre 2017 und 2018. Bitte sowohl für die Gymnasien, beruflichen Gymnasien und Weiterbildungskollegs, Leistungskurs und Grundkurs, in Mathematik sowohl die Aufgaben für den GTR als auch den CAS-Rechner. Falls Teile der Aufgaben noch nicht vorliegen, teilen Sie mir bitte den Zeitpunkt fest, ab dem sie vorliegen. Es genügt die digitale Form als pdf-Datei.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arno Smeets <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arno Smeets
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
12. Oktober 2018 16:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Arno Smeets
AW: Empfangsbestätigung [#34017] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfungsaufga…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arno Smeets
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#34017]
Datum
13. November 2018 07:23
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfungsaufgaben 2017 und 2018“ vom 12.10.2018 (#34017) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arno Smeets Anfragenr: 34017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Smeets, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.10.2018. Zunächst möchte ich mich für die ver…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Prüfungsaufgaben 2017 und 2018 [#34017]
Datum
23. November 2018 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
39,2 KB
Sehr geehrter Herr Smeets, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.10.2018. Zunächst möchte ich mich für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen. Auf Ihren Antrag hin gewähre ich Ihnen Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen. Bitte beachten Sie, dass - es für die Zentrale Klausur am Ende der Einführungsphase keinen zentralen Nachschreibetermin gibt. - die Klausuren für das Jahr 2018 aus dem Bereich der Berufskollegs noch keine urheberrechtliche Freigabe erhalten haben. In dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archiv, das Sie mit dem ebenfalls in der Anlage befindlichen Passwort entschlüsseln können. Ich weise darauf hin, dass der Zugang nur bis zum 28.12.2018 geöffnet ist. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würden Ihnen, so wie für derartige Fälle geregelt, die Kosten für Druck, Versand und Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Mit freundlichen Grüßen