Prüfungsaufgaben Jahrgangsstufe 10 des Jahres 2018 für Gymnasien

die Prüfungsaufgaben der Jahrgangsstufe 10 des Jahres 2018 für Gymnasien.
Auf Ihrer Webseite nur die Aufgaben bis zum Jahr 2017 ersichtlich.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde abgelehnt, da die Akteneinsicht nur gegenüber Schulen und Prüfungseinrichtungen nur besteht, sofern diese nicht im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung tätig werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfungsaufgaben Jahrgangsstufe 10 des Jahres 2018 für Gymnasien [#63022]
Datum
27. März 2019 18:21
An
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Prüfungsaufgaben der Jahrgangsstufe 10 des Jahres 2018 für Gymnasien. Auf Ihrer Webseite nur die Aufgaben bis zum Jahr 2017 ersichtlich.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Guten Tag, mit Ihrer Mail vom 27.03.2019 an die Poststelle des Landesinstituts für Schule und Medien (LISUM) bitte…
Von
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Prüfungsaufgaben Jahrgangsstufe 10 des Jahres 2018 für Gymnasien [#63022]
Datum
1. April 2019 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, mit Ihrer Mail vom 27.03.2019 an die Poststelle des Landesinstituts für Schule und Medien (LISUM) bitten Sie um Zusendung der Prüfungsaufgaben der Jahrgangsstufe 10 des Jahres 2018 für Gymnasien. Ihrem Antrag gemäß dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) kann nicht entsprochen werden. Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 AIG besteht Akteneinsichtsrecht gegenüber Schulen und Prüfungseinrichtungen nur, soweit diese nicht im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung tätig werden. Zu den Hauptaufgaben des LISUM gehört die Unterrichtsentwicklung in den Fächern, Lernbereichen und Bildungsgängen einschließlich der Rahmenlehrpläne und der zentralen Prüfungen. In Bezug auf diese Aufgaben stellt es somit eine Prüfungseinrichtung dar. Soweit das LISUM Aufgaben und Erwartungshorizonte von Prüfungen konzipiert, unterliegt es nicht dem Anwendungsbereich des AIG. Aus diesem Grund kann ich Ihnen die erbetenen Informationen nicht zusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informatio…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prüfungsaufgaben Jahrgangsstufe 10 des Jahres 2018 für Gymnasien“ [#63022] [#63022]
Datum
2. April 2019 13:16
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/63022 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich finde die Aufgaben der Vorjahre sollten uns allen gehören. Das Urheberrecht für die Aufgabenstellungen selbst liegt bei den Schulbehörden – sie sollten die Aufgaben daher dauerhaft online verfügbar machen, gemeinfrei oder zum Beispiel unter einer freien Lizenz wie CC BY 4.0 . Siehe die Kampagne "Frag Sie Abi!"(https://fragdenstaat.de/kampagnen/frag-sie-abi/?pk_campaign). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 63022.pdf Anfragenr: 63022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim LISUM vom 27. März 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim LISUM vom 27. März 2019
Datum
12. April 2019 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben von Herrn Müller nebst Anlage zu o. g. Betreff. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen