Prüfungsbericht des Eigenbetriebes der Stadt Brandenburg (SVV Vorlage - 382/2007)

Bericht/Vermerk über die überörtliche Prüfung des Eigenbetriebes Schwimm- und Erlebnisbad der Stadt Brandenburg an der Havel durch das kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (KPA) aus dem Jahre 2007 sowie die Stellungnahme zum Prüfergebnis (SVV Vorlage - 382/2007)
Der Bericht wurde auch erwähnt in selbigem Vermerk des KPA aus 2019 - KPA/A-394-07-350.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfungsbericht des Eigenbetriebes der Stadt Brandenburg (SVV Vorlage - 382/2007) [#175517]
Datum
24. Januar 2020 18:05
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht/Vermerk über die überörtliche Prüfung des Eigenbetriebes Schwimm- und Erlebnisbad der Stadt Brandenburg an der Havel durch das kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (KPA) aus dem Jahre 2007 sowie die Stellungnahme zum Prüfergebnis (SVV Vorlage - 382/2007) Der Bericht wurde auch erwähnt in selbigem Vermerk des KPA aus 2019 - KPA/A-394-07-350.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175517 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Brandenburg an der Havel
Prüfungsbericht des Eigenbetriebes der Stadt Brandenburg Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Anfrage zum Thema „Prüfu…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
Prüfungsbericht des Eigenbetriebes der Stadt Brandenburg
Datum
8. April 2020 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Anfrage zum Thema „Prüfungsbericht des Eigenbetriebes der Stadt Brandenburg (SVV Vorlage - 382/2007)" per Fax am 07.04.2020 erhalten. Ich werde den Sachverhalt datenschutzrechtlich prüfen. Eine entsprechende Auskunft wird Ihnen erteilt. [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] (03381) [geschwärzt] -------------------------------------
Stadt Brandenburg an der Havel
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 24.01.2020 hat mich leider erst über Ihr Fax vom 03.04.2020 erreicht. Da Sie bere…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. April 2020
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 24.01.2020 hat mich leider erst über Ihr Fax vom 03.04.2020 erreicht. Da Sie bereits mehrere Anfragen zum Kommunalen Eigenbetrieb gestellt haben und Sie aus unserer Korrespondenz meine Kontaktdaten kennen, wäre es hilfreich wenn Sie mich direkt kontaktieren würden. Ich gehe davon aus, da Sie die Beschlussvorlage 382/2007 kennen, dass Sie diese Vorlage inkl. der Anlagen auf den Internetseiten der Stadt Brandenburg an der Havel gefunden haben. Wenn nicht, hier der Link. httQs://www.stadtbrandenburg. de/rathaus/stadtverordnete/textrecherche/ Suchbegriff: 382/2007 Da der Prüfbericht umfangreich ist, können Sie wie in der Beschlussvorlage beschrieben, diesen einsehen, Auf Grund der Einschränkungen im Rahmen der Corona-Krise kann die Akteneinsicht gegenwärtig nicht kurzfristig abgesichert werden. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.
<< Anfragesteller:in >>
Akteneinsicht und Informationszugang bei der Beantwortung Ihres Schreibens vom 09.04.2020 kam es zu einem technisc…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht und Informationszugang
Datum
18. August 2020
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
geschwärzt
575,7 KB
bei der Beantwortung Ihres Schreibens vom 09.04.2020 kam es zu einem technischen Übertragungsfehler. Dies fiel hier jedoch zunächst nicht auf. Ihr Schreiben blieb daher bisher unbeantwortet. Mit meinem heutigen Schreiben hole ich dieses nach und bitte insofern um Entschuldigung für die Verzögerung. Dennoch sei mir der Hinweis erlaubt, dass die organisatorischen Abläufe in Ihrem Hause einer Überprüfung bedürfen. So erreichten zum wiederholten Male Nachrichten, auch in vorrangegangenen Angelegenheiten, nicht den zutreffenden Empfänger. Wie bereits in meiner Anfrage erwähnt, beziehe ich mich auf die SVV Vorlage - 382/2007. Der Wortlaut der Vorlage ist mir bekannt. Ich begehre jedoch die Übermittlung des dort genannten Prüfberichtes per E-Mail. Eine Einsichtnahme vor Ort erachte ich für meine Zwecke als nicht ausreichend. Insoweit verweise ich auf § 7 Abs. 3 Satz 1 AIG. Allein der Hinweis, dass der Prüfbericht umfangreich ist, rechtfertigt m. E. nicht die Abweichung von vorgenannter Norm. Somit sollte, die von mir erbetende Art des Informationszuganges, entsprochen werden. Sollte die Übersendung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Gebühren anzugeben. Meines Erachtens. handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, die darum nach der geltenden Gebührenordnung kostenfrei zu beantworten ist. Die dabei nach der geltenden Gebührenordnung entstehenden Auslagen werden von mir übernommen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Brandenburg an der Havel
Antrag 175517
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
Antrag 175517
Datum
18. September 2020 15:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
684,3 KB