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Prüfungsberichte KIS-Prüfungsreihe zwischen 2013 und 2015 zur Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

sofern für die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz durchgeführt/vorhanden: die von Ihrer Behörde im Rahmen der Prüfungsreihe "Krankenhausinformationssysteme" (vgl. 25. Tätigkeitsbericht des LfDI RLP, Seite 62) erstellen Prüfungsberichte zur Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sofern für die Un…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Prüfungsberichte KIS-Prüfungsreihe zwischen 2013 und 2015 zur Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz [#139513]
Datum
10. Mai 2019 08:34
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sofern für die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz durchgeführt/vorhanden: die von Ihrer Behörde im Rahmen der Prüfungsreihe "Krankenhausinformationssysteme" (vgl. 25. Tätigkeitsbericht des LfDI RLP, Seite 62) erstellen Prüfungsberichte zur Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag nach § 11 Abs. 1 LTranspG; Prüfungsbericht zur Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität M…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag nach § 11 Abs. 1 LTranspG; Prüfungsbericht zur Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz [#139513]
Datum
7. Juni 2019 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
LfDI Rheinland-Pfalz AZ: 4.04.19.013 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Dazu darf ich Folgendes sagen: Im Rahmen der im 25. Tätigkeitsbericht des LfDI Rheinland-Pfalz unter Tz. 5.1. dargestellten Prüfungsreihe fanden im Februar und März 2015 örtliche Feststellungen bei der Universitätsmedizin Mainz statt. Schwerpunkte waren dabei die im o.g. Beitrag genannten Aspekte sowie die IT-Struktur der Universitätsmedizin insgesamt. Ein Prüfungsbericht wurde in diesem Zusammenhang nicht erstellt. Unabhängig davon wäre zu prüfen, ob, wenn ein solcher vorläge, dessen Herausgabe § 14 Abs. 1 Nr. 7 LTranspG entgegenstünde. Die getroffenen Feststellungen sowie die daraus resultierenden Empfehlungen des Landesbeauftragten waren in der Folge Gegenstand weiterer Erörterungen mit der Universitätsmedizin, insbesondere mit Blick die Situation, dass diese einerseits Klinikum mit einer großen Zahl von Fachkliniken und zugleich Fachbereich der Johannes-Gutenberg-Universität ist und damit Krankenversorgung, Forschung und Lehre eng miteinander verbunden sind. Ich hoffe, Ihrem Anliegen damit entsprochen zu haben. Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.