Prüfungsergebnisse Seminar der Physiologie - Institut für Physiologie

Die (maschinenlesbaren) Prüfungsergebnisse* für die Klausur "Seminar der Physiologie" des Instituts für Physiologie von 2016 bis heute.

*Lediglich die Maximalpunktzahl, mindestens zu erreichende Punkte sowie die erzielte Gesamtpunktzahl je Klausurteilnehmer. Matrikelnummer oder andere identifizierende Merkmale der Teilnehmer sind nicht von interesse.

Ergebnis der Anfrage

Habe die Informationen erhalten, aber die Veröffentlichung wurde ohne Rechtsgrundlage untersagt.
Ich bemühe mich darum, dass zu klären.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. März 2019
  • Frist
    1. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Christoph Bluoss
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität Duisburg-Essen Details
Von
Christoph Bluoss
Betreff
Prüfungsergebnisse Seminar der Physiologie - Institut für Physiologie [#63126]
Datum
29. März 2019 09:31
An
Universität Duisburg-Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die (maschinenlesbaren) Prüfungsergebnisse* für die Klausur "Seminar der Physiologie" des Instituts für Physiologie von 2016 bis heute. *Lediglich die Maximalpunktzahl, mindestens zu erreichende Punkte sowie die erzielte Gesamtpunktzahl je Klausurteilnehmer. Matrikelnummer oder andere identifizierende Merkmale der Teilnehmer sind nicht von interesse.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Bluoss <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Bluoss

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Universität Duisburg-Essen
Sehr geehrter Herr Bluoss, Ihren per E-Mail gestellten Antrag auf Erteilung von Informationen haben wir heute erh…
Von
Universität Duisburg-Essen
Betreff
Prüfungsergebnisse Seminar der Physiologie - Institut für Physiologie
Datum
29. März 2019 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bluoss, Ihren per E-Mail gestellten Antrag auf Erteilung von Informationen haben wir heute erhalten. Da Ihre Anfrage die Medizinische Fakultät der Universität Duisburg-Essen betrifft und derartige Verwaltungsangelegenheiten nach der Universitätsklinikum-Verordnung (UKVO) NRW in Verbindung mit der Kooperatonsvereinbarung zwischen dem Universitätsklinikum Essen und der Universität Duisburg-Essen durch das Universitäts-Klinikum Essen wahrgenommen werden, wurde er zur Bearbeitung an mich übergeben. Mit freundlichen Grüßen