Prüfungsgrundlage für die Prüfung der Scroing-Verfahren von Kreditinstituten

das Dokument mit den Faktoren anhand die Scoring-Verfahren, vorallem der Schufa, auf die Aussagefähigkeit geprüft werden. Des Weiteren stellen Sie bitte auch auch das Ergebnis der letzten Prüfung der Scoreverfahrens der Schufa zur Verfügung.

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  • Datum
    11. Januar 2017
  • Frist
    14. Februar 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Dokument mit…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfungsgrundlage für die Prüfung der Scroing-Verfahren von Kreditinstituten [#19861]
Datum
11. Januar 2017 19:48
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Dokument mit den Faktoren anhand die Scoring-Verfahren, vorallem der Schufa, auf die Aussagefähigkeit geprüft werden. Des Weiteren stellen Sie bitte auch auch das Ergebnis der letzten Prüfung der Scoreverfahrens der Schufa zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG bestätigen. Ihre Anfrage wird unter…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Antrag nach IFG Prüfungsgrundlage für die Prüfung der Scroing-Verfahren von Kreditinstituten [#19861]
Datum
7. Februar 2017 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG bestätigen. Ihre Anfrage wird unter dem Aktenzeichen BA 54-K 5404-2017/0001 geführt. Bitte teilen Sie mir noch Ihre Postadresse mit, damit ich Ihnen den Bescheid ordnungsgemäß bekannt machen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte übersenden Sie mir das Dokument bzw. die Dokumente in digitaler Form, w…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach IFG Prüfungsgrundlage für die Prüfung der Scroing-Verfahren von Kreditinstituten [#19861]
Datum
7. Februar 2017 20:20
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte übersenden Sie mir das Dokument bzw. die Dokumente in digitaler Form, wenn es Ihnen möglich ist. Vielen Dank. Die Postanschrift ist in der Signatur. Wofür benötigen Sie die Postanschrift? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 19861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfungsgrundlage für die Prüfung der Scroing-…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag nach IFG Prüfungsgrundlage für die Prüfung der Scroing-Verfahren von Kreditinstituten [#19861]
Datum
16. Februar 2017 19:20
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfungsgrundlage für die Prüfung der Scroing-Verfahren von Kreditinstituten“ vom 11.01.2017 (#19861) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ich bin erst wieder am 20.02.2017 dientslich erreichbar. Für die rechtswirksame Übermittlung elektronischer Doku…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Automatische Antwort: AW: Antrag nach IFG Prüfungsgrundlage für die Prüfung der Scroing-Verfahren von Kreditinstituten [#19861]
Datum
16. Februar 2017 19:21
Status
Warte auf Antwort
Ich bin erst wieder am 20.02.2017 dientslich erreichbar. Für die rechtswirksame Übermittlung elektronischer Dokumente im Sinne des § 3a VwVfG eröffnet die BaFin den Zugang ausschließlich über folgende Kommunikationsadressen: • Für die Übermittlung qualifiziert elektronisch signierter Dokumente per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> • Für die Übermittlung per De-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Andere E-Mail-Adressen der BaFin stehen lediglich für die allgemeine Kommunikation, jedoch ausdrücklich nicht für eine rechtsverbindliche, die gesetzliche Schriftform ersetzende Kommunikation zur Verfügung. Eingehende elektronische Dokumente müssen längere Zeit archiviert werden (Langzeitaufbewahrung). Deshalb bittet die BaFin darum, bei der rechtsverbindlichen, die gesetzliche Schriftform ersetzenden Kommunikation über die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ausschließlich qualifiziert elektronisch signierte PDF-Dokumente der Spezifikation PDF/A mit eingebetteter Signatur zu übersenden. Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Sollten Sie nicht der richtige Adressat sein oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Der Inhalt dieser E-Mail kann nicht zu einer irgendwie gearteten Verpflichtung zu Lasten der BaFin ausgelegt werden. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient or have received this e-mail in error, please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden. The content of this e-mail shall not be construed as constituting any kind of obligation on the part of BaFin.

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB