Prüfungshefte des Mittlerer Schulabschlusses 2016

I. Sämtliche Prüfungshefte des Mittleren Schulabschlusses 2016 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.

II. Die dazugehörigen Korrekturanweisungen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Mai 2016
  • Frist
    25. Juni 2016
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I. Sämtlic…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
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Betreff
Prüfungshefte des Mittlerer Schulabschlusses 2016 [#16886]
Datum
26. Mai 2016 19:38
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I. Sämtliche Prüfungshefte des Mittleren Schulabschlusses 2016 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. II. Die dazugehörigen Korrekturanweisungen
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage [#16886] Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Sie befindet …
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Sie befindet sich in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage [#16886] Sehr geehrtAntragsteller/in die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Ihrem Antrag in der …
Sehr geehrtAntragsteller/in die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Ihrem Antrag in der vorliegenden Form nicht statt gegeben werden kann. Die zentralen Abschlussarbeiten unterliegen einem besonderen Amtsgeheimnis und können daher weder vor den Prüfungsterminen (vgl. die Ausführungen zu Ziffer 3 des Erlasses des Bildungsministeriums vom 1. Okt. 2015 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 298)) noch nach den Prüfungsterminen im laufenden Schuljahr öffentlich bekannt gegeben oder im regulären Unterricht verwendet werden (vgl. Ziffer 3.3 des Erlasses des Bildungsministeriums vom 1. Okt. 2015 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 299)), um z. B. Prozesse der Bewertung und Notenfindung nicht zu gefährden. Insoweit besteht das überwiegende Interesse an einer Nichtöffentlichmachung bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens (Tag der Zeugnisausgabe) fort. Die von Ihnen gewünschten Unterlagen werden durch das Ministerium für Schule und Berufsbildung Schleswig-Holstein zum kommenden Schuljahr veröffentlicht und sind dann frei zugänglich. Wenn Sie weitere Fragen zu den zentralen Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I in Schleswig-Holstein haben, gibt es die Möglichkeit, sich an unsere offizielle Kontaktadresse zu diesem Thema zu wenden <<E-Mail-Adresse>> Wir weisen außerdem vorsorglich darauf hin, dass die Zusendung gedruckter Exemplare gemäß IZG-SH-KostenVO ggf. nicht mehr in den Bereich einer einfachen, gebührenfreien Auskunft fällt, sondern dass es sich um eine kostenpflichtige Herausgabe handeln kann. Sollten Sie dies weiterhin wünschen, bitten wir Sie, sich an die oben genannte E-Mailadresse zu wenden und uns Ihre Postadresse mitzuteilen. Die Unterlagen können jedoch aus oben genannten Gründen nicht vor Beginn des nächsten Schuljahres versendet werden. Mit freundlichen Grüßen