Prüfungsunterlagen und Statistik zur letzten Prüfung nach §34a GewO

Die Prüfungsunterlagen (Fragen und wenn vorhanden die Antworten) der vergangenen "Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" gem. § 34a GewO sowie eine Statistik über die Teilnehmerzahl, wieviele Prüflinge den schriftlichen Teil bestanden haben und wie viele Teilnehmer den mündlichen Teil bestanden haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2016
  • Frist
    26. April 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Prüfungsun…
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Betreff
Prüfungsunterlagen und Statistik zur letzten Prüfung nach §34a GewO [#16109]
Datum
23. März 2016 12:48
An
Industrie- und Handelskammer Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Prüfungsunterlagen (Fragen und wenn vorhanden die Antworten) der vergangenen "Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" gem. § 34a GewO sowie eine Statistik über die Teilnehmerzahl, wieviele Prüflinge den schriftlichen Teil bestanden haben und wie viele Teilnehmer den mündlichen Teil bestanden haben.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Prüfungsunterlagen und Statistik zur letz…
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Betreff
AW: Prüfungsunterlagen und Statistik zur letzten Prüfung nach §34a GewO [#16109]
Datum
9. Mai 2016 00:51
An
Industrie- und Handelskammer Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Prüfungsunterlagen und Statistik zur letzten Prüfung nach §34a GewO" vom 23.03.2016 (#16109) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Industrie- und Handelskammer Trier
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Informationsfreiheitsanfrage "Prüfungsunterlagen und Statis…
Von
Industrie- und Handelskammer Trier
Betreff
Antwort: WG: AW: Prüfungsunterlagen und Statistik zur letzten Prüfung nach §34a GewO [#16109]
Datum
11. Mai 2016 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Informationsfreiheitsanfrage "Prüfungsunterlagen und Statistik zur letzten Prüfung nach §34a GewO" vom 23.03. und Ihre Erinnerung vom 09. Mai 2016. Die Prüfungsunterlagen unterliegen in unserem Haus einer strengen Geheimhaltung und können nicht an Dritte herausgegeben werden. Wenn es sich bei dem Fragesteller um einen Mitgliedsbetrieb aus unserem IHK-Bezirk oder einen erfassten Teilnehmer der genannten Prüfung handelt, bitten wir diesen, sich mit seiner Anfrage direkt an uns zu wenden. Allgemeine statistische Daten bezüglich Sach- und Fachkundeprüfungen und Weiterbildung erhalten Sie unter: http://www.ihk.de/ihktransparent www.dihk.de Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Mitteilung auf welcher Rechtsgrundlage in Ihrem Hause die Prüfun…
An Industrie- und Handelskammer Trier Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: WG: AW: Prüfungsunterlagen und Statistik zur letzten Prüfung nach §34a GewO [#16109]
Datum
11. Mai 2016 12:15
An
Industrie- und Handelskammer Trier
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Mitteilung auf welcher Rechtsgrundlage in Ihrem Hause die Prüfungsunterlagen einer "strengen Geheimhaltung unterliegen" und nicht an Dritte herausgegeben werden können. Auch Ihr Verweis zu den allgemeinen Statistiken bringt mir nichts, da der Antrag sich auf die Statistik einer bestimmten Prüfung bezieht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Industrie- und Handelskammer Trier
Sehr geehrtAntragsteller/in um welchen Prüfungstermin handelt es sich denn, ich würde Ihnen dann dazu gerne unse…
Von
Industrie- und Handelskammer Trier
Betreff
WG: AW: Antwort: WG: AW: Prüfungsunterlagen und Statistik zur letzten Prüfung nach §34a GewO [#16109]
Datum
11. Mai 2016 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in um welchen Prüfungstermin handelt es sich denn, ich würde Ihnen dann dazu gerne unsere Statistik zusenden? Die Geheimhaltungsrichtlinie von IHK-Prüfungsaufgaben bei Sach- und Fachkundeprüfungen wurde von der DIHK-Vollversammlung am 13. März 2008 erlassen Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> die Statistik der letzten Sachkundeprüfung genügt mir. Bezüglich der Geheimh…
An Industrie- und Handelskammer Trier Details
Von
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Betreff
AW: WG: AW: Antwort: WG: AW: Prüfungsunterlagen und Statistik zur letzten Prüfung nach §34a GewO [#16109]
Datum
11. Mai 2016 13:47
An
Industrie- und Handelskammer Trier
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die Statistik der letzten Sachkundeprüfung genügt mir. Bezüglich der Geheimhaltung der Prüfungsunterlagen teile ich Ihnen mit, dass eine durch die DIHK beschlossene Richtlinie zur Geheimhaltung keineswegs eine Entgegenstehende Belange nach dem LTranspG ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Industrie- und Handelskammer Trier
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen gerne die Statistik der letzten Prüfung (17.03. schrif…
Von
Industrie- und Handelskammer Trier
Betreff
Antwort: AW: WG: AW: Antwort: WG: AW: Prüfungsunterlagen und Statistik zur letzten Prüfung nach §34a GewO [#16109]
Datum
11. Mai 2016 14:18
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen gerne die Statistik der letzten Prüfung (17.03. schriftlich / 18.03. mündlich). Bezüglich der Prüfungsunterlagen haben Sie die Möglichkeit sich an den DIHK direkt zu wenden: Ansprechpartnerin: Elvira Matthes-Rieke <<E-Mail-Adresse>> DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH Adenauerallee 86 53113 Bonn Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Statistik. Ihren Verweis an die DIHK-Gesellschaft verste…
An Industrie- und Handelskammer Trier Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: AW: WG: AW: Antwort: WG: AW: Prüfungsunterlagen und Statistik zur letzten Prüfung nach §34a GewO [#16109]
Datum
11. Mai 2016 14:40
An
Industrie- und Handelskammer Trier
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Statistik. Ihren Verweis an die DIHK-Gesellschaft verstehe ich allerdings nicht. Den Antrag nach dem LTranspG habe ich an die Industrie- und Handelskammer Trier gerichtet. Nach dem LTranspG ist die Industrie- und Handelskammer Trier als Körperschaft des öffentlichen Rechts verpflichtet, diesen Antrag zu bearbeiten und mir die angeforderte Information zukommen zu lassen. Wie ich bereits angeführt habe, entbindet eine interne Richtlinie zur Geheimhaltung nicht von Landesgesetzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Industrie- und Handelskammer Trier
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr in Ihrer E-Mail-Anfrage zum Ausdruck gebrachtes Interesse an der…
Von
Industrie- und Handelskammer Trier
Betreff
Prüfungsunterlagen und Statistik zur letzten Prüfung nach §34a GewO [#16109]
Datum
12. Mai 2016 14:17
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr in Ihrer E-Mail-Anfrage zum Ausdruck gebrachtes Interesse an der Arbeit der IHK Trier. Soweit Sie in Ihrer Anfrage auf das Landestransparenzgesetz (LTranspG) Bezug nehmen, dürfen wir auf § 3 Abs. 6 LTranspG hinweisen. Danach gilt das LTranspG für den Zugang zu amtlichen Informationen u.a. nicht für Industrie- und Handelskammern als Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft. Sollten Sie als Gewerbetreibender Mitglied unserer IHK sein, würden wir uns über ein persönliches Gespräch mit Ihnen freuen, in dessen Rahmen wir Ihnen gerne bei Interesse auch weitere Informationen zu unserer Arbeit geben. Mit freundlichen Grüßen