Prüfungsvorschrift Grundausbildung insb. Fragenkatalog

THW Dienstvorschrift 2-220 Prüfungsvorschrift Grundausbildung (THW-DV 2-220 PvGA) mit allen Anlagen in elektronischer Form.

Dieses Dokument enthält u.A. die Fragenkataloge für die Prüfung nach Abschluss der Grundausbildung zur Aufnahme von Einsatztätigkeit. Ziel der Anfrage ist es diesen Katalog in besserer Form zugänglich zu machen, auch für die Öffentlichkeit und eine effektive Vorbereitung von angehenden Kameradinnen und Kameraden auf die Diensttätigkeit zu ermöglichen, einen Einblick in die grundlegenden Qualifikationen im THW zu ermöglichen und nicht zuletzt um so den Zivilschutz in Deutschland zu fördern.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • Ein:e Follower:in
Robert Wolke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: THW Dienstv…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
Robert Wolke
Betreff
Prüfungsvorschrift Grundausbildung insb. Fragenkatalog [#182389]
Datum
11. März 2020 08:49
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
THW Dienstvorschrift 2-220 Prüfungsvorschrift Grundausbildung (THW-DV 2-220 PvGA) mit allen Anlagen in elektronischer Form. Dieses Dokument enthält u.A. die Fragenkataloge für die Prüfung nach Abschluss der Grundausbildung zur Aufnahme von Einsatztätigkeit. Ziel der Anfrage ist es diesen Katalog in besserer Form zugänglich zu machen, auch für die Öffentlichkeit und eine effektive Vorbereitung von angehenden Kameradinnen und Kameraden auf die Diensttätigkeit zu ermöglichen, einen Einblick in die grundlegenden Qualifikationen im THW zu ermöglichen und nicht zuletzt um so den Zivilschutz in Deutschland zu fördern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Wolke Anfragenr: 182389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182389 Postanschrift Robert Wolke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Wolke
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. März 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
260,8 KB
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. März 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
331,6 KB
Robert Wolke
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Schreiben vom 17. und 30. März. Leider konnte ich die p…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
Robert Wolke
Betreff
AW: Prüfungsvorschrift Grundausbildung insb. Fragenkatalog [#182389]
Datum
10. Mai 2020 16:17
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Schreiben vom 17. und 30. März. Leider konnte ich die postalischen Sendungen aufgrund von Corona erst mit deutlichem Zeitverzug entgegen nehmen und beantworten. In Ihrem Schreiben vom 17.03. baten Sie um Übermittlung einer privaten Emailadresse. Dies überraschte mich, da meine Anfrage bei Ihnen per E-Mail eingegangen war und ich ausdrücklich um eine Antwort auf diesem Weg (also an die Absenderadresse bzw. die genannte "Antwort an Adresse") gemäß § 1 (2) IFG angefragt hatte. Ich kann nicht nachvollziehen warum die Antwort dennoch postalisch erfolgte und bitte um Nachholung an <<E-Mail-Adresse>>, da Sie mir eine Beantwortung in dieser Form im selben Schreiben zugesagt haben. Mit ihrem Schreiben vom 30.03. teilen Sie mir indirekt ("Sie als Helfer") mit, dass Sie einen Abgleich meiner personenbezogenen Angaben dieser Anfrage mit anderen über mich gespeicherten Daten vorgenommen haben. Ich kann für diese Datenverarbeitung keine gesetzliche Grundlage nach Art. 5 DSGVO Abs. 1.b. erkennen, da ich die Angaben zu meiner Person bei der Anfrage nach IFG nur zum Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage getätigt habe. Ich bitte um Aufklärung auf welcher Grundlage dieser Abgleich erfolgte. Im selben Schreiben untersagen Sie mir die Weitergabe an Dritte, die eine Veröffentlichung vornehmen könnten. Hier sehe ich einen Widerspruch zum § 1 Abs. 1 IWG i.v.m. § 1 Abs. 1 IFG. Ich bitte mir die Gründe für die Entscheidung und die Rechtsgrundlage mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Robert Wolke Anfragenr: 182389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182389
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr geehrter Herr Wolke, da Sie mir nunmehr Ihre private Mailadresse genannt haben, übersende ich Ihnen in der …
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
WG: Prüfungsvorschrift Grundausbildung insb. Fragenkatalog [#182389]
Datum
19. Mai 2020 15:40
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AntwortIFG-AnfrageWolke.eml
45,4 KB
Sehr geehrter Herr Wolke, da Sie mir nunmehr Ihre private Mailadresse genannt haben, übersende ich Ihnen in der Anlage mein Antwortschreiben vom 30.03.2020 nun auch per Mail. Zu Ihren weiteren Ausführungen möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Ihre Anfrage erreichte mich über das Internetportal "Frag den Staat" und damit über eine dort für Sie angelegte E-Mail Adresse. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetzt ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens erfolgte in Schriftform an die Postanschrift auch im Hinblick auf die Vorgaben des § 7 Abs. 5 IFG. Hiernach soll der Informationszugang unverzüglich bzw. innerhalb eines Monats erfolgen. Die Zuarbeit des Fachreferates lag mir vor der Mitteilung einer privaten E-Mail Adresse vor. Sie geben an, dass es "Ziel Ihrer Anfrage sei, den Fragenkatalog in besserer Form zugänglich zu machen, auch für die Öffentlichkeit und eine effektive Vorbereitung von angehenden Kameradinnen und Kameraden auf die Diensttätigkeit zu ermöglichen, einen Einblick in die grundlegenden Qualifikationen im THW zu ermöglichen und nicht zuletzt den Zivilschutz in Deutschland zu fördern". Aus dieser Formulierung ist zu schließen, dass Sie Helfer im THW sind. Ein Abgleich von Name und Anschrift mit den für den THW-Dienst zur Verfügung gestellten Daten war damit nicht erforderlich. Gemäß § 9 Abs. 3 IFG kann ein Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt. Als THW-Angehöriger haben Sie über das Extranet Zugriff auf die angefragten Informationen. Und dies habe ich Ihnen mit Schreiben vom 30.03.2020 mitgeteilt. Des weiteren bitten Sie um Nennung der Gründe und der Rechtsgrundlage für die Untersagung der Weitergabe an Dritte, die eine Veröffentlichung vornehmen könnten. Hier sehen Sie einen Widerspruch zum § 1 Abs. 1 IWG i. V. m. § 1 Abs. 1 IFG. § 1 Abs. 1 IWG regelt den Gegenstand und den Anwendungsbereich des Gesetztes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen und gilt für die Weiterverwendung von bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen, insbesondere zur Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen der digitalen Wirtschaft. Nach § 1 Abs. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Ihre Widergabe trifft nicht ganz den Kern meiner Formulierung. Ihnen wurde die Freigabe zur Veröffentlichung der Daten nicht erteilt, da das THW Herausgeber und Urheber der angegebenen Unterlagen ist. Zutreffend ist hier § 1 Abs. 2 Nr. 4 IWG. Hiernach gilt das IWG nicht für Informationen, die von Urheberrechten, verwandten Schutzrechten oder gewerblichen Schutzrechten Dritter erfasst werden. Soweit Dritte an diesen Informationen interessiert sind, besteht ein eigener Anspruch gegenüber den Behörden des Bundes gem. § 1 Abs. 1 IFG. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt] "[geschwärzt]") [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ("[geschwärzt]") [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Robert Wolke
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Robert Wolke
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prüfungsvorschrift Grundausbildung insb. Fragenkatalog“ [#182389] [#182389]
Datum
14. Juni 2020 14:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/182389 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil § 1 Abs. 2 Nr. 4 IWG angeführt wurde, um eine nichtkommerzielle Weiterverwendung der Daten durch mich zur Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen der digitalen Wirtschaft (WebApp) zu verhindern. Wie im Schreiben der Bundesanstalt THW angeführt, werden die Schutzansprüche jedoch vom Referat EA 3 erhoben, somit keinem Dritten im Sinne des Gesetzes. Ich bitte somit um Feststellung, dass ich die zugesagten Daten im Sinne des IWG für meine WebApp weiterverwendet werden darf. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Robert Wolke Anhänge: - 182389.pdf - 2020-03-17_1-thw-aw1.pdf - 2020-03-30_1-thw-aw2.pdf - 2020-05-19_1-AntwortIFG-AnfrageWolke.eml - 2020-05-19_1-STLTG-1.1.220051313140.pdf Anfragenr: 182389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182389
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Juli 2020 10:12
Status
Warte auf Antwort

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Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Dezember 2020 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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