PSA-Beschaffung in Bayern

Antrag nach BayPrG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen auf Basis von Art. 4 BayPrG bzw. § 2 Abs. 1 VIG zu beantworten.

1.) Wie viele Masken des Händlers „Emix Trading“ hat der Freistaat Bayern vom Bund bezogen? Wurden Stückzahlen und Empfänger dokumentiert? Von welchen Herstellern stammten diese Masken? Bitte senden Sie mir die vorliegenden Wareneingangsscheine zu.
2.) Verfügt der Freistaat Bayern noch über Restposten aus Emix-Lieferungen des Bundes? Wenn ja, um wie viele handelt es sich? Bitte senden Sie mir die entsprechenden aktuellen Inventurlisten der PSA-Lager zu.
3.) Hat der Freistaat bisher Schadensersatz für mangelhafte Masken verlangt und erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
4.) Bitte senden Sie mir die Wareneingangsscheine zu von Masken der Anbieter:
- Zhejiang Lanxin Safety Equipment Manufactoring Co. Ltd.
- Anhui Kang Weijia Labor Protective Co., Ltd. (Anhui Kang Weijia Arbeitsschutzausrüstung GmbH)
- Lanxi Lvijan Protective Products Co.
- Shanghai Dasheng Health Products Manufacturing Co., Ltd.
5.) Wie wurden die Masken sämtlicher Emix-Lieferungen geprüft, die der Freistaat Bayern und der Bund gekauft haben? Bitte senden Sie mir die entsprechenden Prüfberichte zu.
6.) Bitte senden Sie mir sämtliche Prüfberichte der Masken des Herstellers „Zhejiang Lanxin Safety Equipment Manufactoring Co. Ltd.“ zu.
7.) Nach unseren Informationen wurden angelieferte PSA - vor allem in den ersten Monaten der Pandemie - ausschließlich einer Kennzeichnungsprüfung unterzogen. Trifft dies zu?
8.) Haben Sie zu allen Masken Zertifikate, die die Echtheit belegen? Bitte beantworten Sie dies anhand der Dokumentation Ihrer Bestellvorgänge.
9.) War dem Freistaat Bayern bekannt, dass der Notified Body ECM 1282 nicht berechtigt war, PSA zu zertifizieren?

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach BayPrG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen auf Basis von …
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
PSA-Beschaffung in Bayern [#243367]
Datum
15. März 2022 12:57
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayPrG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen auf Basis von Art. 4 BayPrG bzw. § 2 Abs. 1 VIG zu beantworten. 1.) Wie viele Masken des Händlers „Emix Trading“ hat der Freistaat Bayern vom Bund bezogen? Wurden Stückzahlen und Empfänger dokumentiert? Von welchen Herstellern stammten diese Masken? Bitte senden Sie mir die vorliegenden Wareneingangsscheine zu. 2.) Verfügt der Freistaat Bayern noch über Restposten aus Emix-Lieferungen des Bundes? Wenn ja, um wie viele handelt es sich? Bitte senden Sie mir die entsprechenden aktuellen Inventurlisten der PSA-Lager zu. 3.) Hat der Freistaat bisher Schadensersatz für mangelhafte Masken verlangt und erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? 4.) Bitte senden Sie mir die Wareneingangsscheine zu von Masken der Anbieter: - Zhejiang Lanxin Safety Equipment Manufactoring Co. Ltd. - Anhui Kang Weijia Labor Protective Co., Ltd. (Anhui Kang Weijia Arbeitsschutzausrüstung GmbH) - Lanxi Lvijan Protective Products Co. - Shanghai Dasheng Health Products Manufacturing Co., Ltd. 5.) Wie wurden die Masken sämtlicher Emix-Lieferungen geprüft, die der Freistaat Bayern und der Bund gekauft haben? Bitte senden Sie mir die entsprechenden Prüfberichte zu. 6.) Bitte senden Sie mir sämtliche Prüfberichte der Masken des Herstellers „Zhejiang Lanxin Safety Equipment Manufactoring Co. Ltd.“ zu. 7.) Nach unseren Informationen wurden angelieferte PSA - vor allem in den ersten Monaten der Pandemie - ausschließlich einer Kennzeichnungsprüfung unterzogen. Trifft dies zu? 8.) Haben Sie zu allen Masken Zertifikate, die die Echtheit belegen? Bitte beantworten Sie dies anhand der Dokumentation Ihrer Bestellvorgänge. 9.) War dem Freistaat Bayern bekannt, dass der Notified Body ECM 1282 nicht berechtigt war, PSA zu zertifizieren? Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 243367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243367/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: PSA-Beschaffung in Bayern [#243367]
Datum
22. April 2022 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Zur Beantwortung Ihrer Fragen möchte ich Sie auf die beigefügte Word-Datei verweisen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
-- per Fax und E-Mail -- Sehr << Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 22.04.2022 lege ich Widerspruch ei…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: PSA-Beschaffung in Bayern [#243367]
Datum
23. April 2022 17:02
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- per Fax und E-Mail -- Sehr << Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 22.04.2022 lege ich Widerspruch ein. Das StMGP ist auskunftspflichtige Stelle, wie aus der Prüfung im Rahmen der Beschaffung hervorgeht. Es handelt sich bei den Masken auch um Verbraucherprodukte. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 243367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243367/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: PSA-Beschaffung in Bayern [#243367]
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
AW: PSA-Beschaffung in Bayern [#243367]
Datum
23. April 2022 17:04
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,1 KB
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „PSA-Beschaffung in Bayern“ vom 15.03.2022 (#24…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: PSA-Beschaffung in Bayern [#243367]
Datum
15. August 2022 20:01
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „PSA-Beschaffung in Bayern“ vom 15.03.2022 (#243367) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 118 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. August 2022 20:01
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Geduld hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Anfrage. Leider m…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: PSA-Beschaffung in Bayern [#243367]
Datum
5. September 2022 07:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Geduld hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Anfrage. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Widerspruch nicht statthaft und somit als unzulässig zurückzuweisen ist. Das Widerspruchsverfahren entfällt gem. § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 VwGO bei Verwaltungsakten, die von einer obersten Landesbehörde getroffen worden sind und ist daher nicht statthaft, sofern kein anderes Gesetz die Nachprüfung ausdrücklich vorschreibt. Ein solcher Fall ist vorliegend jedoch nicht gegeben. Eine Nachprüfung aufgrund der bayerischen Ausführung zur Verwaltungsgerichtsordnung kommt vorliegend nicht in Betracht, da Art. 15 Abs. 1 BayAGVwGO kein Gesetz i.S.d. § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Halbsatz 2 VwGO darstellt. Darüber hinaus gebietet auch das Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) keine Durchführung eines Vorverfahrens. § 5 Abs. 5 VIG sieht zwar die Durchführung eines Vorverfahrens vor, wenn die Entscheidung über einen Auskunftsantrag von einer obersten Bundesbehörde getroffen worden ist. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für oberste Bundesbehörden und gilt nicht für Entscheidungen der obersten Landesbehörden. Dementsprechend ist ihr Widerspruch als unzulässig zu verwerfen. Wir möchten Sie dennoch erneut darauf hinweisen, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) entgegen Ihrer bereits ursprünglich vertretenen Auffassung auch keine auskunftspflichtige Stelle i.S.d. § 1 VIG i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a), Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VIG wäre, da es keine Behörde ist, die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften öffentlich-rechtliche Aufgaben oder Tätigkeiten wahrnimmt, die bei Verbraucherprodukten dieser Art der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit nach den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes dienen. Dass das StMGP Prüfungen an selbst beschaffter Schutzausrüstung hat durchführen lassen, ändert an dieser Tatsache nichts. Dementsprechend wäre Ihr Widerspruch auch unbegründet. Ihnen steht gegen diesen Bescheid sowie den ursprünglichen Bescheid die Möglichkeit offen, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Rechtsbehelfsbelehrung, Klage zu erheben bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München Postfachanschrift: Postfach 200543, 80005 Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Mit freundlichen Grüßen