PStG §45b

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

- Sämtliche Anweisungen an Standesämter
- Sämtlicher Interner Schriftverkehr zu den Anweisungen
- Sonstige Unterlagen in Zusammenhang mit PStG §45b
- Auflistung der angefallenen Kosten durch diese Anweisungen
- Sonstige Unterlagen in Zusammenhang mit dem Transsexuellen Gesetz

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Maximilian Schieder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Maximilian Schieder
Betreff
PStG §45b [#134450]
Datum
26. April 2019 19:02
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Anweisungen an Standesämter - Sämtlicher Interner Schriftverkehr zu den Anweisungen - Sonstige Unterlagen in Zusammenhang mit PStG §45b - Auflistung der angefallenen Kosten durch diese Anweisungen - Sonstige Unterlagen in Zusammenhang mit dem Transsexuellen Gesetz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schieder <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Schieder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schieder
Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 - 1530/2 - A2 619/2019 Sehr geehrter Herr Schieder, die von Ihnen erbetenen Informationen liegen im Bun…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AW: PStG §45b [#134450]
Datum
3. Mai 2019 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A2 619/2019 Sehr geehrter Herr Schieder, die von Ihnen erbetenen Informationen liegen im Bundesamt für Justiz nicht vor. Über die Aufgaben des Bundesamts für Justiz können Sie sich auf unserer Homepage www.bundesjustizamt.de informieren. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Schieder
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich würde meine Anfrage gerne anderst stellen: Ich hätte gerne jeglichen Sch…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Maximilian Schieder
Betreff
AW: PStG §45b [#134450]
Datum
3. Mai 2019 15:32
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich würde meine Anfrage gerne anderst stellen: Ich hätte gerne jeglichen Schriftverkehr den Ihre Behörde zu dem Paragrafen hat. Mit dem Augenmerk auf nicht öffentliche Kommunikation. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schieder Anfragenr: 134450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Schieder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Justiz
§ 45b Personenstandsgesetz (PStG) Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 619/2019 Sehr geehrter Herr Schieder, ich komme zurüc…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
§ 45b Personenstandsgesetz (PStG)
Datum
9. Mai 2019 17:10
Status
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 619/2019 Sehr geehrter Herr Schieder, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 3. Mai 2019, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de gebeten haben, Ihnen jeglichen Schriftverkehr, den das Bundesamt für Justiz zu § 45b PStG hat, zuzuleiten. Das Bundesamt für Justiz ist für die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit § 45b PStG nicht zuständig. Deshalb liegen der hiesigen Behörde auch keine einschlägigen Informationen vor. Dies habe ich Ihnen bereits mit meiner E-Mail vom 3. Mai 2019 mitgeteilt. Ich stelle Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu wenden. Die Anschrift des Ministeriums lautet: Alt-Moabit 140, 10557 Berlin. Sie können sich auch per E-Mail an das Ministerium wenden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen