Psychiatrische Gutachten
Anfrage an:
Ministerium der Justiz Saarland
Ein saarländisches Betreuungsgericht bestimmt, dass ein psychiatrischer Sachverständiger sich im Saarland befinden muss. Eine Beschränkung auf einen ortsansässigen Sachverständigen?
Zur Vorgeschichte: in der Vergangenheit wurden im Saarland den Gutachtern Gerichtsakten mit zahlreichen fehlerhaften Aussagen und Angaben vorgelegt.
Was sagt ein Ministerium zu solchen Methoden?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum25. Mai 2020
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27. Juni 2020
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