Psychiatrische Gutachten

Ein saarländisches Betreuungsgericht bestimmt, dass ein psychiatrischer Sachverständiger sich im Saarland befinden muss. Eine Beschränkung auf einen ortsansässigen Sachverständigen?
Zur Vorgeschichte: in der Vergangenheit wurden im Saarland den Gutachtern Gerichtsakten mit zahlreichen fehlerhaften Aussagen und Angaben vorgelegt.
Was sagt ein Ministerium zu solchen Methoden?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
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Peter Schwarz
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein saarl…
An Ministerium der Justiz Saarland Details
Von
Peter Schwarz
Betreff
Psychiatrische Gutachten [#187322]
Datum
25. Mai 2020 10:50
An
Ministerium der Justiz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein saarländisches Betreuungsgericht bestimmt, dass ein psychiatrischer Sachverständiger sich im Saarland befinden muss. Eine Beschränkung auf einen ortsansässigen Sachverständigen? Zur Vorgeschichte: in der Vergangenheit wurden im Saarland den Gutachtern Gerichtsakten mit zahlreichen fehlerhaften Aussagen und Angaben vorgelegt. Was sagt ein Ministerium zu solchen Methoden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Schwarz Anfragenr: 187322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187322 Postanschrift Peter Schwarz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Schwarz

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