Psycho-Test für Arbeitslose ("ABC Analyse") beim Jobcenter Kreis Warendorf

im Kreis Warendorf wird seit kurzer Zeit eine sogenannte "ABC Analyse" bei externen Trägern im Kreis Warendorf durchgeführt.

Hier müssen Fragen beantwortet werden.z.B. "welcher Job" geeignet ist, ob meine Balance passt etc.
Die Auswertung geht auch zum jeweiligen Sachbearbeiter.

Die ABC Analyse ist ein psychologischer Test, der umstritten ist.
Die Auswertung dieses Testes darf nur durch Psychotherapeuten erfolgen.

Die Daten werden online in die Niederlande übertragen, dort von dem niederländischen Hersteller der Software ausgewertet und zwei Jahre lang gespeichert.

Daten die aus dem Test für die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen nicht erforderlich sind dürfen nicht erhoben werden.

Zudem muss die "ABC Analyse" auf freiwilliger Basis durchgeführt werden, ansonsten ist das Ergebnis nicht verwertbar.

Hier erfolgt ein "Outsourcing" beim eigentlich vorgeschrieben "Profiling" an externe Träger.

Ich bitte daher um Auskunft wie hier eine Umsetzung unter Einhaltung des Datenschutzes beim Jobcenter Warendorf erfolgt, da ein externer Träger beauftragt wurde.

Teilen Sie mir auch den jeweiligen Träger mit und die zeitliche Vorgabe für dieses Projekt mit ob ggfb. hier eine dauerhafte "ABC-Analsyse" erfolgt.

Vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Juli 2014
  • Frist
    26. August 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Psycho-Test für Arbeitslose ("ABC Analyse") beim Jobcenter Kreis Warendorf [#6771]
Datum
24. Juli 2014 15:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Kreis Warendorf wird seit kurzer Zeit eine sogenannte "ABC Analyse" bei externen Trägern im Kreis Warendorf durchgeführt. Hier müssen Fragen beantwortet werden.z.B. "welcher Job" geeignet ist, ob meine Balance passt etc. Die Auswertung geht auch zum jeweiligen Sachbearbeiter. Die ABC Analyse ist ein psychologischer Test, der umstritten ist. Die Auswertung dieses Testes darf nur durch Psychotherapeuten erfolgen. Die Daten werden online in die Niederlande übertragen, dort von dem niederländischen Hersteller der Software ausgewertet und zwei Jahre lang gespeichert. Daten die aus dem Test für die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen nicht erforderlich sind dürfen nicht erhoben werden. Zudem muss die "ABC Analyse" auf freiwilliger Basis durchgeführt werden, ansonsten ist das Ergebnis nicht verwertbar. Hier erfolgt ein "Outsourcing" beim eigentlich vorgeschrieben "Profiling" an externe Träger. Ich bitte daher um Auskunft wie hier eine Umsetzung unter Einhaltung des Datenschutzes beim Jobcenter Warendorf erfolgt, da ein externer Träger beauftragt wurde. Teilen Sie mir auch den jeweiligen Träger mit und die zeitliche Vorgabe für dieses Projekt mit ob ggfb. hier eine dauerhafte "ABC-Analsyse" erfolgt. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.07.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Psycho-Test für Arbeitslose ("ABC Analyse") beim Jobcenter Kreis Warendorf [#6771]
Datum
25. Juli 2014 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.07.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------

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Ihre E-Mail vom 24.07.2014 Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-…
Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 14.08.2014 Bearbeitung: Herr Dr. Teuber Durchwahl: 0211/38424-95 Aktenzeichen: 31.27.0.1-2406/14 Betreff: Ihre E-Mail vom 24.07.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre o.g. E-Mail habe ich erhalten. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zu-gang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Die von Ihnen gewünschten Informationen zur Umsetzung der von Ihnen angesprochene "ABC Analyse" des Jobcenters beim Kreis Warendorf durch das Jobcenter oder durch ggf. vom Jobcenter beauftragte Dritte sind hier nicht vorhanden. Ein Zugang zu diesen Informationen nach dem IFG NRW ist daher von hier aus nicht möglich. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW ist der Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen beschränkt. Durch diese Einschränkung wird klargestellt, dass eine öffentliche Stelle nicht verpflichtet ist, ihr nicht vorliegende Informationen zu beschaffen oder in irgendeiner Weise hervorzubringen, um so das Informationsbegehren erfüllen zu können. Das Informationszugangsrecht nach § 4 Abs. 1 IFG NRW gewährt einen Anspruch auf Offenlegung vorliegender In-formationen, nicht aber auch ein Recht darauf, dass eine öffentli-che Stelle rechtliche oder tatsächliche Bewertungen, Erläuterungen o.ä. abgibt. Verantwortliche Stelle und mithin Ansprechpartner dürfte zunächst das Jobcenter beim Kreis Warendorf sein. Mit freundlichen Grüßen