PsychthG

Ich bitte um die Beantwortung folgender Sachfragen:
1. Berechtigt der Abschluss in Rehabilitationspsychologie (M.Sc.) der << Antragsteller:in >> zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten nach PsychThG §5 in Ihrem Bundesland?
2. Welche Kriterien finden bei der Prüfung zur Zulassung Anwendung & wie werden diese überprüft?

Studien & Prüfungsordnung des Studiengangs: https://dokumente.hs-magdeburg.de/A/Amtliche+Bekanntmachungen/705?encoding=UTF-8

Regelstudien- und Prüfungsplan: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Studienberatung/Regelstudienplaene_MA/RSP_RehaMA.pdf

Modulhandbuch des Studiengangs: https://www.hs-magdeburg.de/hochschule/fachbereiche/angewandte-humanwissenschaften/studienorganisatorisches.html#c2691

Falls für die Prüfung Unterlagen benötigt werden, die Ihnen bisher nicht vorliegen, reiche ich diese gern nach. Bitte setzten Sie mich darüber in Kenntnis, welche Unterlagen für eine Prüfung nachgereicht werden müssen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die …
An Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PsychthG [#170116]
Datum
9. November 2019 09:28
An
Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Bayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die Beantwortung folgender Sachfragen: 1. Berechtigt der Abschluss in Rehabilitationspsychologie (M.Sc.) der Antragsteller/in zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten nach PsychThG §5 in Ihrem Bundesland? 2. Welche Kriterien finden bei der Prüfung zur Zulassung Anwendung & wie werden diese überprüft? Studien & Prüfungsordnung des Studiengangs: https://dokumente.hs-magdeburg.de/A/Amtliche+Bekanntmachungen/705?encoding=UTF-8 Regelstudien- und Prüfungsplan: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Studienberatung/Regelstudienplaene_MA/RSP_RehaMA.pdf Modulhandbuch des Studiengangs: https://www.hs-magdeburg.de/hochschule/fachbereiche/angewandte-humanwissenschaften/studienorganisatorisches.html#c2691 Falls für die Prüfung Unterlagen benötigt werden, die Ihnen bisher nicht vorliegen, reiche ich diese gern nach. Bitte setzten Sie mich darüber in Kenntnis, welche Unterlagen für eine Prüfung nachgereicht werden müssen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in die Frage, ob die Zugangsvoraussetzungen für eine psychotherapeutische Ausbildung (P…
Von
Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Bayern
Betreff
AW: PsychthG [#170116]
Datum
18. November 2019 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Frage, ob die Zugangsvoraussetzungen für eine psychotherapeutische Ausbildung (Psychotherapeutengesetz von 1999) vorliegen, haben zunächst die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten zu beurteilen. Bitte wenden Sie sich an eine solche Ausbildungsstätte: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/bereich5/landespruefungsamt/ausbildungsstaetten_psychotherapeuten_ob_ufr.pdf Sollten Sie ausnahmsweise eine unmittelbare und individuelle Auskunft vom Landesprüfungsamt wünschen, ist diese gebührenpflichtig (75 €). Dann bitten wir um Angabe Ihrer Postanschrift. Unabhängig davon können wir Ihnen mitteilen, dass für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ein universitärer Master-Abschluss in „Psychologie“ vorzuweisen ist, bei dem das Fach „Klinische Psychologie“ Studieninhalt und Prüfungsgegenstand gewesen ist. Master-Abschlüsse, die diesen formalen Kriterien nicht entsprechen, erfüllen die Zugangsvoraussetzungen grds. nicht. Eine materielle Prüfung von Studieninhalten findet nicht mehr statt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich deute die vorangegangene Antwort als eindeutiges Nein und möchte deshalb keine po…
An Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PsychthG [#170116]
Datum
18. November 2019 19:19
An
Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich deute die vorangegangene Antwort als eindeutiges Nein und möchte deshalb keine postalische Antwort für diesen hohen Betrag anfordern. Ebenfalls möchte ich in Erfahrung bringen, ob der Abschluss in Rehabilitationspsychologie B.Sc. (!) allein oder in Kombination mit dem Masterabschluss in Rehabilitationspsychologie in Ihrem Bundesland zur Ausbildung zum/zu Kinder- und JugendlichenpscotherapeutIn berechtigt. (wenn beide Abschlüsse an der HS Magdeburg-Stendal erworben wurden) Modulhandbuch: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Fachbereiche/AHW/files/Modulhandbuch_Reha_BA.pdf Regelstudienplan: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Studienberatung/Regelstudienplaene_BA/RSP_Reha.pdf Prüfungsordnung: https://www.hs-magdeburg.de/studium/bachelor/rehabilitationspsychologie.html?sword_list[]=rehabilitationspsychologie&no_cache=1 Bitte setzen Sie mich in Kenntnis, falls für diese Auskunft Kosten zustande kommen würden. Ich melde mich dann zurück, ob diese entrichten möchte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170116 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in ein Bachelor-Abschluss allein erfüllt in Bayern nie die Zugangsvoraussetzungen für e…
Von
Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Bayern
Betreff
AW: PsychthG [#170116]
Datum
19. November 2019 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ein Bachelor-Abschluss allein erfüllt in Bayern nie die Zugangsvoraussetzungen für eine psychotherapeutische Ausbildung. Was den Master Rehabilitationspsychologie angeht, müsste ich Genaueres wissen. Zeitraum des Studiums? Fach Klinische Psychologie in welchem Umfang enthalten? Handelt es sich bei der Antragsteller/in um eine Universität oder gleichstehende Hochschule? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Zeitraum des Studiums? - 10/16-09/18 gibt es da Unterschiede, wer zugelassen wird na…
An Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PsychthG [#170116]
Datum
19. November 2019 15:49
An
Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Zeitraum des Studiums? - 10/16-09/18 gibt es da Unterschiede, wer zugelassen wird nach dem Abschlussjahrgang? Fach Klinische Psychologie in welchem Umfang enthalten? -Ja, ist den angefügten Dokumenten zu entnehmen - Bachelor: Klinische Psychologie im Umfang von 30 Creditpoints -Master: Klinische Psychologie im Umfang von 13 Creditpoints Handelt es sich bei der Antragsteller/in um eine Universität oder gleichstehende Hochschule? - Nein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170116

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.2017 gab es zum Stichta…
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.2017 gab es zum Stichtag 01.06.2018 tatsächlich einen veränderten Verwaltungsvollzug in Bayern. Dies spielt bei vorliegendem Fall allerdings keine Rolle, da es sich bei der Antragsteller/in nicht um eine Universität oder gleichstehende Hochschule handelt. Das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a PsychThG ist in solchen Fällen generell zu verneinen. Mit freundlichen Grüßen