Pünktlichkeit Bus- und Bahnverkehr im Kreis Gütersloh

eine möglichst aktuelle Auflistung zur Pünktlichkeit des Bus- und Bahnverkehrs im Kreis Gütersloh, differenziert nach Linien und Monaten. Ideal wäre ein Datensatz über mindestens 12 Monate.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Dezember 2018
  • Frist
    4. Januar 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pünktlichkeit Bus- und Bahnverkehr im Kreis Gütersloh [#35009]
Datum
2. Dezember 2018 16:05
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine möglichst aktuelle Auflistung zur Pünktlichkeit des Bus- und Bahnverkehrs im Kreis Gütersloh, differenziert nach Linien und Monaten. Ideal wäre ein Datensatz über mindestens 12 Monate.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrter Herr Breda, Ihre E-Mail ist bei der Stadt Gütersloh eingegangen. Leider kann die Stadt Gütersloh …
Von
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Betreff
AW: Pünktlichkeit Bus- und Bahnverkehr im Kreis Gütersloh [#35009]
Datum
3. Dezember 2018 07:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Breda, Ihre E-Mail ist bei der Stadt Gütersloh eingegangen. Leider kann die Stadt Gütersloh Ihr Anliegen nicht bearbeiten, da für den Busverkehr die Stadtwerke Gütersloh zuständig sind und für den Bahnverkehr die Deutsche Bundesbahn. Da Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, möchte ich Sie bitten, sich direkt an die Stadtwerke Gütersloh bzw. die Deutsche Bundesbahn zu wenden. Die E-Mailadresse der Stadtwerke Gütersloh lautet: <<E-Mail-Adresse>> Die E-Mailadresse der Deutschen Bundesbahn für Ihr Anliegen ist hier nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen