Pünktlichkeit Bus- und Stadtbahnenverkehr

eine möglichst aktuelle Auflistung zur Pünktlichkeit des Bus- und Stadtbahnverkehrs im Kreis Bielefeld, differenziert nach Linien und Monaten. Ideal wäre ein Datensatz über mindestens 12 Monate.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2018
  • Frist
    4. Januar 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pünktlichkeit Bus- und Stadtbahnenverkehr [#35010]
Datum
2. Dezember 2018 16:07
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine möglichst aktuelle Auflistung zur Pünktlichkeit des Bus- und Stadtbahnverkehrs im Kreis Bielefeld, differenziert nach Linien und Monaten. Ideal wäre ein Datensatz über mindestens 12 Monate.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bielefeld
Auflistung Pünktlichkeitswerte ÖPNV Bielefeld Sehr geehrter Herr Breda, gemäß ihrer Anfrage vom 02.12.2018 zur Au…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Auflistung Pünktlichkeitswerte ÖPNV Bielefeld
Datum
2. Januar 2019 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Breda, gemäß ihrer Anfrage vom 02.12.2018 zur Auflistung von Pünktlichkeitswerten für Bus- und Stadtbahnverkehr in der kreisfreien Stadt Bielefeld sende ich ihnen die uns vorliegenden Daten für den Zeitraum 3. Quartal 17 bis 2 Quartal 18. Aktuellere Daten bzw. genauere Auswertungen liegen nicht vor. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so stehe ich ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen