Putsch in Chile

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sämtliche Akten, Depeschen oder Lageberichte der Bundesregierung über die Folgen für Chile sowie die Unterstützung des Putsches von General Augusto Pinochet durch die CIA ab dem 11. September 1973.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. September 2014
  • Frist
    14. Oktober 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Akten,…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Putsch in Chile [#7389]
Datum
11. September 2014 23:15
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Akten, Depeschen oder Lageberichte der Bundesregierung über die Folgen für Chile sowie die Unterstützung des Putsches von General Augusto Pinochet durch die CIA ab dem 11. September 1973.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) &lt;Informationen nicht vorhanden, weil Akten vor 1999 ans…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
2. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
289,5 KB
&lt;Informationen nicht vorhanden, weil Akten vor 1999 ans Bundesarchiv abgegeben sind&gt;

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AW: Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#7389] Sehr geehrte Damen und Herren, an den neueren Ak…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#7389]
Datum
26. Oktober 2014 09:56
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, an den neueren Akten (ab 1999) zum unpassenden Thema "Chile im Allgemeinen" habe ich KEIN Interesse. Ich werde mich in dieser Sache an das Bundesarchiv wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>