Pvanlage

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Ich betreibe eine PV Anlage wer muß die Energieumlagensteuer zahlen .Der Betreiber oder alle die mit der PV Anlage versorgt werden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2019
  • Frist
    23. November 2019
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Michael Richter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich betreib…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Michael Richter
Betreff
Pvanlage [#168863]
Datum
19. Oktober 2019 07:44
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich betreibe eine PV Anlage wer muß die Energieumlagensteuer zahlen .Der Betreiber oder alle die mit der PV Anlage versorgt werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Richter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Richter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Richter
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Richter, mir ist nicht ganz klar, ob Sie die EEG-Umlage oder die Stromsteuer meinen. Sofern es…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Pvanlage [#168863]
Datum
21. Oktober 2019 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Richter, mir ist nicht ganz klar, ob Sie die EEG-Umlage oder die Stromsteuer meinen. Sofern es sich um die Stromsteuer handelt, ist die Bundesnetzagentur nicht der richtige Ansprechpartner. Zur EEG-Umlage ist Folgendes zu sagen: Schuldner ist der Lieferant, also derjenige, der den Strom an andere weitergibt. Wenn der Betreiber einer Solaranlage Dritte beliefert, so ist er, der Lieferant, zur Zahlung der EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet. Sofern sich der Betreiber selbst mit seinem Strom versorgt, bleibt er auch der Schuldner. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich in §§ 60 und 61 EEG (http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/). Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Michael Richter
Sehr geehrte<< Anrede >> ... Antwort hat weiter geholfen Mit freundlichen Grüßen Michael Richter A…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Michael Richter
Betreff
AW: Pvanlage [#168863]
Datum
26. Oktober 2019 10:09
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ... Antwort hat weiter geholfen Mit freundlichen Grüßen Michael Richter Anfragenr: 168863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/168863