PwC-Gutachten zum ehemaligen Vattenfall-Fernwärmebereich

Das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG „Gutachten zum objektivierten Unternehmenswert des von der Vattenfall Europe Wärme AG, Hamburg, in Hamburg betriebenen Fernwärmegeschäfts zum 1. Januar 2012“.
Da inzwischen eine Kaufoption zwischen der Stadt Hamburg und der Firma Vattenfall vereinbart wurde, stellt das Gutachten objektiv kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis mehr da.

Aufgrund der finanziellen Dimension des vereinbarten Kaufpreises besteht vielmehr an der Veröffentlichung des Gutachtens ein erhebliches öffentliches Interesse.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. September 2014
  • Frist
    14. Oktober 2014
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PwC-Gutachten zum ehemaligen Vattenfall-Fernwärmebereich [#7372]
Datum
11. September 2014 00:25
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG „Gutachten zum objektivierten Unternehmenswert des von der Vattenfall Europe Wärme AG, Hamburg, in Hamburg betriebenen Fernwärmegeschäfts zum 1. Januar 2012“. Da inzwischen eine Kaufoption zwischen der Stadt Hamburg und der Firma Vattenfall vereinbart wurde, stellt das Gutachten objektiv kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis mehr da. Aufgrund der finanziellen Dimension des vereinbarten Kaufpreises besteht vielmehr an der Veröffentlichung des Gutachtens ein erhebliches öffentliches Interesse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburger Tra…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Zwischenmitteilung nach dem HmbTG: PwC-Gutachten zum ehemaligen Vattenfall-Fernwärmebereich [#7372]
Datum
16. September 2014 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG) vom 11. September 2014. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist die Finanzbehörde zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG "Gutachten zum objektivierten Unternehmenswert des von der Vattenfall Europe Wärme AG, Hamburg, in Hamburg betriebenen Fernwärmegeschäfts zum 1. Januar 2012 . Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Ich möchte Sie auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 05.03.1986 in der zzt. geltenden Fassung in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 05.11.2013 erhoben werden können. Dies gilt unabhängig davon, ob einem Antrag entsprochen oder ob er (teilweise) abgelehnt wird. Über die Höhe der Gebühren ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen des Gebührengesetzes zu entscheiden. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung zu keiner Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, sondern erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn fest steht, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Anfrage umfassend zu bearbeiten. Sie haben Ihren Antrag anonym/ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Da im Falle einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung Ihres Antrags sowie im Falle einer Gebührenerhebung die Erteilung eines Bescheides erforderlich werden könnte, bitte ich Sie um die Mitteilung Ihres Namens/einer zustellungsfähigen Anschrift (§ 13 Abs. 2 HmbTG) bis spätestens 06.10.2014. Mit freundlichem Gruß Mandy Szameitat Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde, Infrastrukturreferat, FB 122 Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Tel.: 040/ 4 28 23- 1625 Fax: 040/ 4 28 23- 4131 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Intranet-Auftritt der Finanzbehörde<http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/finanzbehoerde/start.html>

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Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in An…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischenmitteilung nach dem HmbTG: PwC-Gutachten zum ehemaligen Vattenfall-Fernwärmebereich [#7372]
Datum
16. September 2014 14:45
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>