QA-Bericht Erich Kästner-Gesamtschule Essen

Falls vorhanden, die Ergebnisse der Qualitätsanalyse (QA) der Erich Kästner-Gesamtschule in Essen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
QA-Bericht Erich Kästner-Gesamtschule Essen [#176858]
Datum
26. Januar 2020 18:27
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Falls vorhanden, die Ergebnisse der Qualitätsanalyse (QA) der Erich Kästner-Gesamtschule in Essen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 176858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/176858/upload/3ff9cc20d97250a1e74e1024a0b1911c9ef1acba/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
26. Januar 2020 19:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Mail vom 26. Januar 2020 QA-Bericht Erich Kästner-Gesamtschule Essen [#176858] Sehr << Antragsteller:…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - QA-Bericht Erich Kästner-Gesamtschule Essen [#176858]
Datum
6. Februar 2020 16:07
Status
Warte auf Antwort
Ihre Mail vom 26. Januar 2020 QA-Bericht Erich Kästner-Gesamtschule Essen [#176858] Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen erbetenen Informationen sind im MSB NRW nicht vorhanden und können Ihnen daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Nach §5 Abs. 1 Satz 4 IFG NRW sind Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen in inneren Schulangelegenheiten an die zuständige Schulaufsichtsbehörde zu richten, dies ist hier die Bezirksregierung Düsseldorf. Aufgrund Ihrer Bitte, Ihren Antrag an die zuständige Behörde weiterzuleiten, habe ich ihn entsprechend der BR Düsseldorf zugeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe über das Ministerium für Schule und Bildung Ihre Anfrage erhalte…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: ABGABE - MSB-AZ 415-6.01.04-154414: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - QA-Bericht Erich Kästner-Gesamtschule Essen [#176858]
Datum
21. Februar 2020 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe über das Ministerium für Schule und Bildung Ihre Anfrage erhalten, die Ergebnisse der Qualitätsanalyse an der Erich-Kästner-Gesamtschule in Essen zu erhalten. Hierzu möchte ich Ihnen den folgenden Sachstand berichten: An der Erich-Kästner-Gesamtschule in Essen hat bisher noch keine vollständige Qualitätsanalyse stattgefunden. Ein Qualitätsbericht liegt noch nicht vor. Die Schule befindet sich derzeit in der Vorbereitung der Qualitätsanalyse, deren Hauptphase im Mai 2020 stattfinden wird. Zur Hauptphase gehört ein viertägiger Schulbesuch durch die Bezirksregierung Düsseldorf mit Unterrichtsbeobachtungen, Einsichtnahme von Dokumenten und leitfadengestützten Interviews mit allen relevanten Gruppierungen der Schule. Danach wird von der Bezirksregierung der Qualitätsbericht erstellt. Mit der Fertigstellung des Berichtes ist Ende Juni 2020 zu rechnen. Das Recht zur Veröffentlichung eines einzelnen Qualitätsberichtes steht dann der Schule - nach Zustimmung der Schulkonferenz – zu. Falls die Schulkonferenz der Erich-Kästner-Gesamtschule der Veröffentlichung zustimmt, erhalten Sie den Bericht auf direktem Wege von der Schule. Sie können auch dort zum angegebenen Zeitraum nachfragen. Natürlich können Sie - falls Sie den Bericht nicht direkt von der Schule erhalten können - erneut bei uns nachfragen. Wir werden Ihnen dann den Bericht im Rahmen der Vorgaben des IFG vom 14.04.2016 zusenden. Sie müssen in diesem Fall mit einer geringen Verwaltungsgebühr rechnen. Wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Büroleitung <<E-Mail-Adresse>>. Ich hoffe, Ihnen in Ihrem Anliegen geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen