Qualifikation von Leitstellendisponenten

- In wie weit kontrolliert das Innenministerium Baden-Württemberg, die Regierungspräsidien, die Landratsämter das auf den Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes die erforderliche Qualifikation für Disponenten nach Anlage 3 "Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit
in Integrierten Leitstellen" erfüllt ist.
- In wie weit ergreift das Innenministerium, die Regierungspräsidien, die Landratsämter Maßnahmen falls Disponenten diese Anlage 3 nicht erfüllen
- Gibt es eine Statistik wie viele Mitarbeiter der Leitstellen nach Anlage 3 ausgebildet sind und wie viele nicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    18. September 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - In wie weit kon…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualifikation von Leitstellendisponenten [#195551]
Datum
19. August 2020 11:39
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- In wie weit kontrolliert das Innenministerium Baden-Württemberg, die Regierungspräsidien, die Landratsämter das auf den Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes die erforderliche Qualifikation für Disponenten nach Anlage 3 "Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen" erfüllt ist. - In wie weit ergreift das Innenministerium, die Regierungspräsidien, die Landratsämter Maßnahmen falls Disponenten diese Anlage 3 nicht erfüllen - Gibt es eine Statistik wie viele Mitarbeiter der Leitstellen nach Anlage 3 ausgebildet sind und wie viele nicht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 19. August 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zustä…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Qualifikation von Leitstellendisponenten [#195551]
Datum
31. August 2020 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 19. August 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für ihre Anfrage. Nach § 6 Abs. 1 RDG und § 4 Abs. 1 FwG sind Integrierte Leitste…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Qualifikation von Leitstellendisponenten [#195551]
Datum
9. September 2020 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
ATT372272.jpg
3,5 KB
ATT535181.jpg
4,1 KB


Sehr [geschwärzt], vielen Dank für ihre Anfrage. Nach § 6 Abs. 1 RDG und § 4 Abs. 1 FwG sind Integrierte Leitstellen in gemeinsamer Trägerschaft von Rettungsdienst und Feuerwehr einzurichten und zu betreiben. Eine Grundlage für die Arbeit in den Integrierten Leitstellen sind die Regelungen der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, einschließlich der von Ihnen angesprochenen Anlage 3. Die Träger der Leitstellen haben an den Hinweisen mitgearbeitet und sich zur Einhaltung und mit der Umsetzung der Regelungen einverstanden erklärt. Die Träger setzen die Regelungen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in eigener Verantwortung um. Dem Innenministerium liegen aktuell keine Hinweise vor, dass in den Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg die Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise nicht eingehalten wird. Im Rahmen Aufsicht können die Stadt- und Landkreise als Rechtsaufsicht über die Bereichsausschüsse bzw. die Regierungspräsidien als Aufsicht über die Stadt- und Landkreise und die Leitstellen die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen überprüfen. Inwieweit dies hinsichtlich der Ausbildung der Leitstellendisponenten erfolgt, kann bei den jeweiligen Stellen erfragt werden. Dem Innenministerium liegen hierüber keine Daten vor. Eine Statistik über den Anteil der Disponenten, die über eine Ausbildung gemäß Anlage 3 verfügen, wird von uns nicht geführt. Für weitere Fragen stehe ich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]