Qualifizierung für Ergänzungskräfte zur pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen
Zu oben genannten Programm gibt es Kursangebote, in denen ein Arbeitsverhältnis in einer Kindertagesstättea eine der Voraussetzungen für die Bewerbung bzw. Teilnahme darstellt. Da ich im Moment in Elternzeit bin, würde ich gerne von März bis August nächsten Jahres als Übungsleiter arbeiten oder den Bundsfreiwilligen Dienst machen, um an dem Kurs ab März teilnehmen zu können. Hier stellt sich die Frage, ob es sich bei diesen Tätigkeiten um Arbeitsverhältnisse im Sinne der Zugangsvoraussetzung handelt, wenn das Einsatzgebiet an der Arbeitsstelle dem einer Kinderpflegerin oder Ergänzungskraft entspricht und auch alle anderen Anforderungen erfüllt werden. Wäre hier eventuell die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung möglich oder nötig? Vielen Dank!
Anfrage erfolgreich
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Datum16. November 2019
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20. Dezember 2019
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