Qualifizierung für Ergänzungskräfte zur pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen

Zu oben genannten Programm gibt es Kursangebote, in denen ein Arbeitsverhältnis in einer Kindertagesstättea eine der Voraussetzungen für die Bewerbung bzw. Teilnahme darstellt. Da ich im Moment in Elternzeit bin, würde ich gerne von März bis August nächsten Jahres als Übungsleiter arbeiten oder den Bundsfreiwilligen Dienst machen, um an dem Kurs ab März teilnehmen zu können. Hier stellt sich die Frage, ob es sich bei diesen Tätigkeiten um Arbeitsverhältnisse im Sinne der Zugangsvoraussetzung handelt, wenn das Einsatzgebiet an der Arbeitsstelle dem einer Kinderpflegerin oder Ergänzungskraft entspricht und auch alle anderen Anforderungen erfüllt werden. Wäre hier eventuell die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung möglich oder nötig? Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
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Samrawit Kebede
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu oben g…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
Samrawit Kebede
Betreff
Qualifizierung für Ergänzungskräfte zur pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen [#170496]
Datum
16. November 2019 21:09
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu oben genannten Programm gibt es Kursangebote, in denen ein Arbeitsverhältnis in einer Kindertagesstättea eine der Voraussetzungen für die Bewerbung bzw. Teilnahme darstellt. Da ich im Moment in Elternzeit bin, würde ich gerne von März bis August nächsten Jahres als Übungsleiter arbeiten oder den Bundsfreiwilligen Dienst machen, um an dem Kurs ab März teilnehmen zu können. Hier stellt sich die Frage, ob es sich bei diesen Tätigkeiten um Arbeitsverhältnisse im Sinne der Zugangsvoraussetzung handelt, wenn das Einsatzgebiet an der Arbeitsstelle dem einer Kinderpflegerin oder Ergänzungskraft entspricht und auch alle anderen Anforderungen erfüllt werden. Wäre hier eventuell die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung möglich oder nötig? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Samrawit Kebede <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Samrawit Kebede << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Samrawit Kebede

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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Kebede, die Weiterqualifizierung zur pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen ist ei…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Qualifizierung für Ergänzungskräfte zur pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen [#170496]
Datum
26. November 2019 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kebede, die Weiterqualifizierung zur pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen ist eine berufsbegleitende Weiterbildung (9-monatige berufsbegleitende Weiterbildung in Modulen mit anschließender 6-monatiger begleiteter Praxisphase). Während dieser berufsbegleitenden Weiterqualifizierung muss ein aktuelles Arbeitsverhältnis in einer Kindertageseinrichtung oder in der „OGTS-Kombi“ (Kombinationsmodell von Jugendhilfe und Schule) als Kinderpfleger/in oder Ergänzungskraft mit mindestens 50 % der wöchentlichen Regelarbeitszeit und qualifizierter Praxisanleitung bestehen. Dieses Arbeitsverhältnis muss in einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz geförderten Einrichtung bestehen (vgl. (https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/fachkraefte/3.7.7.1_fachkraftkurse_kipfl_und_ergaenzungskraefte.pdf). Ausnahmegenehmigungen oder Sonderregelungen sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen