Qualitätskontrolle Kitaessen Havelberg
alle Unterlagen, die zur Beantwortung der folgenden Fragen relevante Informationen enthalten:
(1.) Besteht zwischen dem Landkreis Stendal und der Kita Regenbogen (Havelberg) bzw. ihrem Träger, der Hansestadt Havelberg, eine gültige Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung (LEQ) gemäß § 78 SGB VIII?
(2.) Wie werden in dieser LEQ die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität im Hinblick auf das in der Kita verabreichte Essen definiert? Bitte teilen Sie den exakten Wortlaut mit.
(3.) Welche fachlichen Gesichtspunkte waren bei der Formulierung der zu (2.) genannten Qualitätskriterien leitend?
(4.) Wie, wie oft und durch welche Dienststelle wird die Einhaltung der festgelegten Qualitätskriterien überprüft?
(5.) Bitte legen Sie mir den letzten Prüfbericht in Kopie vor.
Ergebnis der Anfrage
Der Landkreis schließt zwar mit jedem Träger eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung ab, klammert in dieser aber den Bereich "Kitaessen" aus, obwohl gemeinsame Mahlzeiten gemäß § 5 Abs. 2 KiFöG LSA zum Bildungsprozess gehören. Qualitätskriterien können vom Träger mit Zustimmung des Kuratoriums festgelegt und kontrolliert werden, verpflichtend vorgeschrieben ist das aber nicht. Die freiwillige Fachberatung von Kindertagesstätten erfolgt auf der Grundlage einer Broschüre des Landes Sachsen (https://www.kita-bildungsserver.de/publ…). Inwieweit die Beratungsangebote der Vernetzungsstelle KiTa- und Schulverpflegung Sachsen-Anhalt (https://www.lvg-lsa.de/beratungsstellen…) in Anspruch genommen werden, bleibt unklar.
Anfrage erfolgreich
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Datum28. September 2022
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1. November 2022
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Kosten dieser Information:51,24 Euro
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