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Qualitätsanalyse an Schulen

-die Qualitätsanalysen (§ 3 Schulgesetz NRW) des Gymnasium Am Waldhof (Waldhof 8, 33602 Bielefeld), des Ratsgymnasium (Nebelswall 1, 33602 Bielefeld), des Carl-Severing-Berufskolleg Berufliches Gymnasium für Informatik (Bleichstr. 12, 33607 Bielefeld), des Max-Planck-Gymnasium (Stapenhorststr. 96, 33615 Bielefeld), des Ev. Gymnasium Werther (33824 Werther (Westf.), Grünstraße 10) und der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule (33829 Borgholzhausen, Osningstraße 14).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualitätsanalyse an Schulen [#12670]
Datum
24. Januar 2016 00:00
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -die Qualitätsanalysen (§ 3 Schulgesetz NRW) des Gymnasium Am Waldhof (Waldhof 8, 33602 Bielefeld), des Ratsgymnasium (Nebelswall 1, 33602 Bielefeld), des Carl-Severing-Berufskolleg Berufliches Gymnasium für Informatik (Bleichstr. 12, 33607 Bielefeld), des Max-Planck-Gymnasium (Stapenhorststr. 96, 33615 Bielefeld), des Ev. Gymnasium Werther (<< Adresse entfernt >>, Grünstraße 10) und der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule (33829 Borgholzhausen, Osningstraße 14). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 2…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Qualitätsanalyse an Schulen - Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 24.01.2016
Datum
5. Februar 2016 09:23
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 24.01.2016 wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Sie bitten darin um die Zusendung der Qualitätsanalysen für folgende Schulen: - Gymnasium am Waldhof, Bielefeld - Ratsgymnasium, Bielefeld - Carl-Severing-Berufskolleg (Berufliches Gymnasium für Informatik), Bielefeld - Max-Planck-Gymnasium, Bielefeld - Evangelisches Gymnasium Werther, - Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule, Borgholzhausen Hierzu teile ich mit, dass für das Gymnasium am Waldhof, das Ratsgymnasium und das Max-Planck-Gymnasium in Bielefeld bisher keine Qualitätsanalysen durchgeführt wurden und Ihnen für diese Schulen folglich nicht zur Verfügung gestellt werden können. Für das Carl-Severing-Berufskolleg (Berufliches Gymnasium für Informatik) in Bielefeld und die Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule in Borgholzhausen liegen Berichte zur Qualitätsanalyse vor. Bevor diese Berichte Dritten nach dem Informationsfreiheitsgesetz zugänglich gemacht werden können, ist jeder Bericht aber daraufhin zu überprüfen, ob er den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes entspricht und besondere datenschutzrechtliche Vorschriften oder Verordnungen (insbesondere zum Schutz von Lehrer- und Schülerdaten) einer Herausgabe entgegenstehen. Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Arbeits- bzw. Zeitaufwandes für diese Überprüfung ist mit Kosten in Höhe von ca. 150 € pro Bericht zu rechnen. Da es sich bei dem Evangelischen Gymnasium Werther um eine Schule in privater Trägerschaft handelt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, ob der Bericht der Qualitätsanalyse an Sie herausgegeben werden kann. Hierfür wäre gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 IFG NRW zunächst der Schulträger dieser Schule anzuhören. Sollte dieser einer Herausgabe zustimmen, würden auch für die datenschutzrechtliche Überprüfung dieses Berichtes Kosten in Höhe von ca. 150 € anfallen. Ich weise deshalb darauf hin, dass für die Bereitstellung der Qualitätsanalysen des Carl-Severing-Berufskollegs und der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW Kosten in Höhe von ca. 300 € anfallen würden. Sofern die Qualitätsanalyse des Evangelischen Gymnasiums Werther hinzukommt, würden die Kosten voraussichtlich ca. 450 € betragen. Insofern bitte ich um Ihre Mitteilung, wenn Sie eine Herausgabe der Informationen unter Zusage der Übernahme der hierfür anfallenden Kosten erwünschen. Mit freundlichen Grüßen
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