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Qualitätsanalyse an Schulen

-Die jeweils letzte Qualitätsanalysen (§ 3 Schulgesetz NRW) des Gymnasium Am Waldhof (Waldhof 8, 33602 Bielefeld), des Ratsgymnasium (Nebelswall 1, 33602 Bielefeld), des Carl-Severing-Berufskolleg Berufliches Gymnasium für Informatik (Bleichstr. 12, 33607 Bielefeld) und des Max-Planck-Gymnasium (Stapenhorststr. 96, 33615 Bielefeld).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Schulamt für die Stadt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualitätsanalyse an Schulen [#12671]
Datum
24. Januar 2016 00:02
An
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Die jeweils letzte Qualitätsanalysen (§ 3 Schulgesetz NRW) des Gymnasium Am Waldhof (Waldhof 8, 33602 Bielefeld), des Ratsgymnasium (Nebelswall 1, 33602 Bielefeld), des Carl-Severing-Berufskolleg Berufliches Gymnasium für Informatik (Bleichstr. 12, 33607 Bielefeld) und des Max-Planck-Gymnasium (Stapenhorststr. 96, 33615 Bielefeld).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Schulamt für die Stadt Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund unserer Unzuständigkeit möchte ich Sie bitten, die Anfrage direkt an die Bez…
Von
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Qualitätsanalyse an Schulen [#12671]
Datum
25. Januar 2016 07:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund unserer Unzuständigkeit möchte ich Sie bitten, die Anfrage direkt an die Bezirksregierung Detmold zu stellen. Mit freundlichem Gruß <<E-Mail-Adresse>> Fax Schulamt 0521 / 51 - 66 46 Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.inklusion-schule-bielefeld.de! - Ab sofort gibt`s die Internetseite auch als App für Smartphone und Tablet -
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