Qualitätsanalyse für Bielefelder Schulen

die Ergebnisse der aktuellen Qualitätsanalyse für Bielefelder Schulen, wenn möglich in maschinenlesbarer Form.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. September 2014
  • Frist
    1. November 2014
  • Kosten dieser Information:
    13000,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Ralf Neumann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schulamt für die Stadt Bielefeld Details
Von
Ralf Neumann
Betreff
Qualitätsanalyse für Bielefelder Schulen [#7649]
Datum
30. September 2014 21:00
An
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ergebnisse der aktuellen Qualitätsanalyse für Bielefelder Schulen, wenn möglich in maschinenlesbarer Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ralf Neumann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Neumann

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Schulamt für die Stadt Bielefeld
Qualitätsanalyse für Bielefelder Schulen Sehr geehrter Herr Neumann, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Betreff
Qualitätsanalyse für Bielefelder Schulen
Datum
27. Oktober 2014 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Neumann, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG) vom 30. September 2014 wurde mir vom Schulamt der Stadt Bielefeld zuständigkeitshalber zugeleitet. Sie bitten darin um Zusendung der Ergebnisse der aktuellen Qualitätsanalyse für die Bielefelder Schulen, wenn möglich in maschinenlesbarer Form. Ferner bitten Sie um vorherige Mitteilung eventueller Kosten. Bevor die Qualitätsberichte nach dem IFG Dritten zugänglich gemacht werden können, ist jeder Bericht daraufhin zu überprüfen, ob er den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes entspricht. Unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes für diese Überprüfung ist mit ca. 150 € pro Qualitätsbericht zu rechnen. Da für die Schulen der Stadt Bielefeld 88 Berichte vorliegen, würden die Kosten der datenschutzrechtlichen Überprüfung insgesamt schätzungsweise rund 13.000 € betragen. Mit freundlichen Grüßen