Qualitätsberichte für Rheinschule, Schillerschule und Albert-Schweitzer Schule in Wesseling

Den jeweils letzten Qualitätsbericht welcher im Rahmen der Qualitätsanalyse für die folgenden in Wesseling (PLZ 50389) ansässigen Grundschulen erstellt wurde: Rheinschule, Schillerschule und Albert-Schweitzer Schule .

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juli 2018
  • Frist
    28. August 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualitätsberichte für Rheinschule, Schillerschule und Albert-Schweitzer Schule in Wesseling [#32294]
Datum
25. Juli 2018 00:01
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den jeweils letzten Qualitätsbericht welcher im Rahmen der Qualitätsanalyse für die folgenden in Wesseling (PLZ 50389) ansässigen Grundschulen erstellt wurde: Rheinschule, Schillerschule und Albert-Schweitzer Schule .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
25. Juli 2018 00:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Mail vom 25. Juli 2018 Qualitätsberichte [#32294] Sehr geehrtAntragsteller/in Sie erfragen Qualitätsberi…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Qualitätsberichte für Rheinschule, Schillerschule und Albert-Schweitzer Schule in Wesseling [#32294]
Datum
30. Juli 2018 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Mail vom 25. Juli 2018 Qualitätsberichte [#32294] Sehr geehrtAntragsteller/in Sie erfragen Qualitätsberichte einzelner Grundschulen der BR Köln aus der Stadt Wesseling. Diese Qualitätsberichte werden nicht im Ministerium für Schule und Bildung gesammelt. Die Verordnung über die Qualitätsanalyse an Schulen in NRW regelt das Verfahren im Umgang mit dem Qualitätsbericht: „Die Schule hat – nach Zustimmung der Schulkonferenz – das Recht zur Veröffentlichung des Qualitätsberichts. Unabhängig davon kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Auskünfte zur Qualitätsanalyse und zum Qualitätsbericht geben.“ (QA-VO § 3 Abs. 9) Eine Pflicht zur Veröffentlichung von Qualitätsberichten besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragstel…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: AW: Qualitätsberichte für Rheinschule, Schillerschule und Albert-Schweitzer Schule in Wesseling [#32294]
Datum
30. Juli 2018 15:11
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>