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Qualtität des Neckars

1. eine Übersicht über den Verlauf der Wasserqualität des Neckars im Zeitraum der letzten Jahre
2. den letzten Bericht zur Wasserqualität nach "RICHTLINIE 2006/7/EG" ausführlich
3. wer die Wasserqualität in welchen Abständen an welchen Orten prüft
4. Ergebnisse bei Ermittlung und Bewertung der Ursachen von Verschmutzungen
5. Wenn geplant ist, dass der Neckar in näherer Zukunft den Qualitätsanforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie entsprechen soll, was von wem zur Verbesserung der Wasserqualität getan wird
6. Welche Maßnahmen werden generell zur Verbesserung der Wasserqualität und zur Verringerung der Gefahr einer Verschmutzung ergriffen
7. Einstufung des Neckars als Badegewässer

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2019
  • Frist
    10. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Übersicht…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualtität des Neckars [#140477]
Datum
11. Mai 2019 09:59
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Übersicht über den Verlauf der Wasserqualität des Neckars im Zeitraum der letzten Jahre 2. den letzten Bericht zur Wasserqualität nach "RICHTLINIE 2006/7/EG" ausführlich 3. wer die Wasserqualität in welchen Abständen an welchen Orten prüft 4. Ergebnisse bei Ermittlung und Bewertung der Ursachen von Verschmutzungen 5. Wenn geplant ist, dass der Neckar in näherer Zukunft den Qualitätsanforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie entsprechen soll, was von wem zur Verbesserung der Wasserqualität getan wird 6. Welche Maßnahmen werden generell zur Verbesserung der Wasserqualität und zur Verringerung der Gefahr einer Verschmutzung ergriffen 7. Einstufung des Neckars als Badegewässer
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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