Quarantäne Corona

Guten Tag,
viele Studien, unter anderem die Heinsbergstudie, zeigen, dass es eine große Dunkelziffer bei den Infizierten gibt. Vermutlich liegt diese zwischen 5 und 20. Nun Meine Frage, welchen Sinn haben Maßnahmen wie eine Quarantäne, wenn für einen Menschen, der in Quaränte sitzt, weiter 5-20 Menschen munter das Virus verteilen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, viele S…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quarantäne Corona [#186781]
Datum
15. Mai 2020 17:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, viele Studien, unter anderem die Heinsbergstudie, zeigen, dass es eine große Dunkelziffer bei den Infizierten gibt. Vermutlich liegt diese zwischen 5 und 20. Nun Meine Frage, welchen Sinn haben Maßnahmen wie eine Quarantäne, wenn für einen Menschen, der in Quaränte sitzt, weiter 5-20 Menschen munter das Virus verteilen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186781 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Quarantäne Corona [#186781]
Datum
19. Mai 2020 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Mai 2020. Eine weitere Ausbreitung von SARS-CoV…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Quarantäne Corona [#186781]
Datum
22. Mai 2020 11:54
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Mai 2020. Eine weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland soll so weit wie möglich verlangsamt und Krankheitsfälle verhindert werden. Hierfür ist es notwendig, die Kontaktpersonen von labordiagnostisch bestätigten Infektionsfällen zu identifizieren und – je nach individuellem Infektionsrisiko – ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) zu beobachten, wenn geboten auch in häuslicher Quarantäne. Das Robert Koch-Institut gibt Empfehlungen zum Management von Kontaktpersonen, die durch das zuständige Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der angestrebten Schutzziele an die Situation vor Ort angepasst werden können. Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall das konkrete Vorgehen für Kontaktpersonen fest. Mit freundlichen Grüßen