Quarantäne nach Rückkehr aus der Türkei

Ich komme am 27. Juni aus der Türkei in München an und bin symptomfrei. Muss ich mich dann in meinem Wohnort Kolbermoor in 14-tägige Quarantäne zu Hause begeben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich komme am 27. …
An Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quarantäne nach Rückkehr aus der Türkei [#189038]
Datum
16. Juni 2020 13:22
An
Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich komme am 27. Juni aus der Türkei in München an und bin symptomfrei. Muss ich mich dann in meinem Wohnort Kolbermoor in 14-tägige Quarantäne zu Hause begeben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189038/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben das Sachgebiet Gesundheit kontaktiert. Ihre Nachricht haben wir erhalten. …
Von
Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Betreff
Automatische Antwort: Quarantäne nach Rückkehr aus der Türkei [#189038]
Datum
16. Juni 2020 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben das Sachgebiet Gesundheit kontaktiert. Ihre Nachricht haben wir erhalten. Wir müssen Sie um Verständnis bitten, dass wir Ihnen aufgrund der aktuellen Situation und der Vielzahl von E-Mails nur in dringlichen Angelegenheiten antworten können. Wir bemühen uns um zeitnahe Rückantwort. Allgemeine Anfragen zum neuartigen Coronavirus können leider nicht beantwortet werden. Hierfür stehen die Corona-Bürgertelefone des Landratsamtes oder der Stadt Rosenheim zur Verfügung. Sie sind unter 08031/392-5555 (Landratsamt) oder 08031/365-8365 (Stadt) Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Samstag von 8:00 bis 12:00 Uhr zu erreichen. Wir aktualisieren zudem in regelmäßigen Abständen unsere Website. Dort finden Sie die wichtigsten Informationen zu COVID-19. https://www.landkreis-rosenheim.de/ Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Einreisende aus der Türkei müssen sich nach aktuellem Stand in eine Quarantäne begeb…
Von
Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Betreff
AW: Quarantäne nach Rückkehr aus der Türkei [#189038]
Datum
16. Juni 2020 14:37
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Einreisende aus der Türkei müssen sich nach aktuellem Stand in eine Quarantäne begeben. Ausschlaggebend ist die Empfehlung des RKI, siehe Link https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html Mit freundlichen Grüßen