Quellcode der "Quellen-TKÜ"-Schadsoftware "kleiner Bundestrojaner"
a) den Quellcode des in Ihrem Hause entwickelten Computerspionageprogramms ("kleiner Bundestrojaner") und alle dazugehörigen Dokumentationsartefakte
b) compilierte Versionen für alle Plattformen und mit allen Featurevarianten
c) Auskunft darüber, ob 0-days, öffentlich gelistete Vulnerabilities, Täuschung, Zusammenarbeit mit Herstellern oder physischer Zugriff zur Verbringung von Schadsoftware auf Zielrechner genutzt werden sollen bzw. auf welche Weisen dies sonst geschehen soll. Existiert eine Verordnung, die den Rahmen vorgibt?
Bei Punkt c) beziehe ich mich auf sämtliche von Behörden der Bundesrepublik vorgehaltene Malware, sowohl aus Eigenentwicklung als auch aus Fremdbeschaffung.
d) Vollständige anonymisierte Liste von Fällen, in denen bereits Schadsoftware von Seiten einer Behörde eingesetzt wurde bzw. dies versucht wurde. Art der Aufbringung, Zweck der Ermittlung und Abschluss / erfolgreiche Entfernung der Software sollten jeweils vermerkt sein.
Ich entnehme die Existenz der von mir angeforderten Artefakte a) und b) den folgenden Berichten und folgere aus allgemeinen Betrachtungen über eine funktionierende Organisationsstruktur, dass Information c) und d) ebenfalls vorhanden sein sollte:
https://netzpolitik.org/2016/neuer-staatstrojaner-soll-fast-fertig-sein/
Sie werden mir sicher zustimmen, dass als Mindestvoraussetzung für die Herstellung eines berechtigten öffentlichen Vertrauens in die technische Möglichkeit eines rechtmäßigen Einsatzes der Quellcode zur unabhängigen und nachvollziehbaren Prüfung öffentlich vorliegen muss und überdies sichergestellt werden können muss, dass die tatsächlich eingesetzte Software diesem entspricht, und dass Transparenz bei der Ausgestaltung staatlichen Zugriffs auf private informationstechnische Systeme ebenfalls im Interesse des Rechtsstaats ist.
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Februar 2016
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30. März 2016
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