Quellcode der "Quellen-TKÜ"-Schadsoftware "kleiner Bundestrojaner"

Anfrage an: Bundeskriminalamt

a) den Quellcode des in Ihrem Hause entwickelten Computerspionageprogramms ("kleiner Bundestrojaner") und alle dazugehörigen Dokumentationsartefakte

b) compilierte Versionen für alle Plattformen und mit allen Featurevarianten

c) Auskunft darüber, ob 0-days, öffentlich gelistete Vulnerabilities, Täuschung, Zusammenarbeit mit Herstellern oder physischer Zugriff zur Verbringung von Schadsoftware auf Zielrechner genutzt werden sollen bzw. auf welche Weisen dies sonst geschehen soll. Existiert eine Verordnung, die den Rahmen vorgibt?

Bei Punkt c) beziehe ich mich auf sämtliche von Behörden der Bundesrepublik vorgehaltene Malware, sowohl aus Eigenentwicklung als auch aus Fremdbeschaffung.

d) Vollständige anonymisierte Liste von Fällen, in denen bereits Schadsoftware von Seiten einer Behörde eingesetzt wurde bzw. dies versucht wurde. Art der Aufbringung, Zweck der Ermittlung und Abschluss / erfolgreiche Entfernung der Software sollten jeweils vermerkt sein.

Ich entnehme die Existenz der von mir angeforderten Artefakte a) und b) den folgenden Berichten und folgere aus allgemeinen Betrachtungen über eine funktionierende Organisationsstruktur, dass Information c) und d) ebenfalls vorhanden sein sollte:

https://netzpolitik.org/2014/grosser-bundestrojaner-inzwischen-einsatzbereit-kleiner-bundestrojaner-wird-noch-eine-zeitlang-ausprobiert/

https://netzpolitik.org/2016/neuer-staatstrojaner-soll-fast-fertig-sein/

Sie werden mir sicher zustimmen, dass als Mindestvoraussetzung für die Herstellung eines berechtigten öffentlichen Vertrauens in die technische Möglichkeit eines rechtmäßigen Einsatzes der Quellcode zur unabhängigen und nachvollziehbaren Prüfung öffentlich vorliegen muss und überdies sichergestellt werden können muss, dass die tatsächlich eingesetzte Software diesem entspricht, und dass Transparenz bei der Ausgestaltung staatlichen Zugriffs auf private informationstechnische Systeme ebenfalls im Interesse des Rechtsstaats ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Februar 2016
  • Frist
    30. März 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) den Quellcode…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quellcode der "Quellen-TKÜ"-Schadsoftware "kleiner Bundestrojaner" [#15843]
Datum
26. Februar 2016 09:44
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) den Quellcode des in Ihrem Hause entwickelten Computerspionageprogramms ("kleiner Bundestrojaner") und alle dazugehörigen Dokumentationsartefakte b) compilierte Versionen für alle Plattformen und mit allen Featurevarianten c) Auskunft darüber, ob 0-days, öffentlich gelistete Vulnerabilities, Täuschung, Zusammenarbeit mit Herstellern oder physischer Zugriff zur Verbringung von Schadsoftware auf Zielrechner genutzt werden sollen bzw. auf welche Weisen dies sonst geschehen soll. Existiert eine Verordnung, die den Rahmen vorgibt? Bei Punkt c) beziehe ich mich auf sämtliche von Behörden der Bundesrepublik vorgehaltene Malware, sowohl aus Eigenentwicklung als auch aus Fremdbeschaffung. d) Vollständige anonymisierte Liste von Fällen, in denen bereits Schadsoftware von Seiten einer Behörde eingesetzt wurde bzw. dies versucht wurde. Art der Aufbringung, Zweck der Ermittlung und Abschluss / erfolgreiche Entfernung der Software sollten jeweils vermerkt sein. Ich entnehme die Existenz der von mir angeforderten Artefakte a) und b) den folgenden Berichten und folgere aus allgemeinen Betrachtungen über eine funktionierende Organisationsstruktur, dass Information c) und d) ebenfalls vorhanden sein sollte: https://netzpolitik.org/2014/grosser-bundestrojaner-inzwischen-einsatzbereit-kleiner-bundestrojaner-wird-noch-eine-zeitlang-ausprobiert/ https://netzpolitik.org/2016/neuer-staatstrojaner-soll-fast-fertig-sein/ Sie werden mir sicher zustimmen, dass als Mindestvoraussetzung für die Herstellung eines berechtigten öffentlichen Vertrauens in die technische Möglichkeit eines rechtmäßigen Einsatzes der Quellcode zur unabhängigen und nachvollziehbaren Prüfung öffentlich vorliegen muss und überdies sichergestellt werden können muss, dass die tatsächlich eingesetzte Software diesem entspricht, und dass Transparenz bei der Ausgestaltung staatlichen Zugriffs auf private informationstechnische Systeme ebenfalls im Interesse des Rechtsstaats ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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