Quellcode der Software AUMAV

Den Quellcode der Software "AUMAV": "Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren", wenn möglich in elektronischer Form.

Anm.: Aus der schriftlichen Anfragen 18/25055 (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25055.pdf) des Abgeordnetenhauses zu Open Source in der Berliner Verwaltung geht hervor, dass diese Anwendung in der Zuständigkeit Ihrer Behörde liegt und unter einer offenen Lizenz veröffentlich ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quellcode der Software AUMAV [#259701]
Datum
26. September 2022 20:49
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Quellcode der Software "AUMAV": "Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren", wenn möglich in elektronischer Form. Anm.: Aus der schriftlichen Anfragen 18/25055 (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25055.pdf) des Abgeordnetenhauses zu Open Source in der Berliner Verwaltung geht hervor, dass diese Anwendung in der Zuständigkeit Ihrer Behörde liegt und unter einer offenen Lizenz veröffentlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259701/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Damen und Herren, bei der IT-Fachanwendung AUMAV handelt es …
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Quellcode der Software AUMAV [#259701]
Datum
13. Oktober 2022 07:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Damen und Herren, bei der IT-Fachanwendung AUMAV handelt es sich um eine justizeigene, in einem Länderverbund entwickelte Software. Der Quellcode ist insoweit nicht öffentlich und kann daher nicht herausgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist schade. In meiner ursprünglichen Anfrage habe…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Quellcode der Software AUMAV [#259701]
Datum
15. Oktober 2022 11:14
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist schade. In meiner ursprünglichen Anfrage habe ich auf die Kleine Anfrage von Stefan Ziller verwiesen, in der es für die Anwendung AUMAV heißt, dass bei dieser der Quellcode sowohl verfügbar als auch offen ist (siehe Tabelle 1 Zeile 5). War hier die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die die Anfrage beantwortet hat, falsch informiert oder können Sie mir helfen zu verstehen, wie die widersprüchlichen Aussagen sonst zustande kommen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259701/
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Oktober 2022 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> der Quellcode für das IT-Fachverfahren AUMAV ist lediglich für den Berei…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Quellcode der Software AUMAV [#259701]
Datum
27. Oktober 2022 07:14
Status
image001.png
7,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der Quellcode für das IT-Fachverfahren AUMAV ist lediglich für den Bereich der Justiz offen und verfügbar. Hierfür gibt es leider in der Tabelle keine eigene Spalte. Mit freundlichen Grüßen