Sehr geehrter Herr
[geschwärzt],
Über die gemeinnützige Plattform ,,Frag den Staat" haben Sie mittels E-Mail am 08.01.2021 einen Antrag auf Informationszugang nach §§ 80 ff. HDSIG bei meiner Behörde gestellt.
Sie bitten in Ihrer Mail vom 08.01.2021 um die Zusendung des Quellcodes des Hessischen Schulportals, der vermeintlich im Internet unter ,,
start.schulportal.hessen.de" erreichbar sei.
Der Antrag nach § 80 Abs. 1 HDSIG bezieht sich auf vorhandene amtliche Informationen. Amtliche Informationen sind alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung.
Den Systemquellcode des Hessischen Schulportals gibt es nicht. Auch ist ein Systemquellcode nicht erreichbar.
Mangels Vorliegen von amtlichen Informationen muss Ihr Antrag deshalb abgelehnt werden.
Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist es erforderlich, die personenbezogenen Daten zu Ihrer Person zu verarbeiten. Ihre personenbezogenen Daten werden im Ramen des Verfahrens nach §§ 80 ff. HDSIG nur und ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihres Antrags verarbeitet, zu dem die Daten übermittelt wurden. Sie haben ausdrücklich erklärt, dass Sie mit einer Datenweiterleitung an Dritte nicht einverstanden sind. Eine Datenweiterleitung- über die o.g. Speicherung bei der HZD hinausgehend- ist zur Bearbeitung Ihres Antrags nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen ist.
Weitere Hinweise zum Datenschutz finden sie unter
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/datenschutzhinweise-wwwlehrkraefteakademiehessende.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18 in 60486 Frankfurt am Main schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, als Beklagte das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Lehrkräfteakademie, und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag erhalten. Die Begründung dienenden Tatsachen sollen angegeben werden. Der vorliegende Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
[geschwärzt]