Quellcode des Wahl-O-Mat zur Europawahl 2019

Den aktuellen Quellcode zum Wahl-O-Mat zur Europawahl 2019 für alle Plattformen (Web, Android, iOs etc.).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2019
  • Frist
    27. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktuellen Quell…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
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Betreff
Quellcode des Wahl-O-Mat zur Europawahl 2019 [#152463]
Datum
25. Juni 2019 14:12
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellen Quellcode zum Wahl-O-Mat zur Europawahl 2019 für alle Plattformen (Web, Android, iOs etc.).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 25.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in unte…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 25.06.2019
Datum
26. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1010,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in unter dem 25.06.2019 begehrten Sie Zugang zu amtlichen Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Den Zugang zu Informationen des Bundes regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt auf der Grundlage dieses Gesetzes. Sie beantragten Zugang zu folgenden Informationen: Zusendung des aktuellen Quellcodes zum Wahl-O-Mat zur Europawahl2019 für alle Plattformen (Web, Android, lOS) Ihrem Antrag wird stattgegeben. In formeller Hinsicht möchten wir zunächst auf folgendes hinweisen: Sie haben für die Beantwortung Ihres Antrags die elektronische Form qewählt, Gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit die Art des Informationszugangs zu wählen. Hiervon darf die Behörde nur aus wichtigem Grunde abweichen. In den vergangenen Wochen gingen bereits mehrere, entsprechend Ihrem Antrag formulierte, Anträge bei der bpb ein. Bisher beantworteten wir die Anträge antragsgemäß per E-Mail, nur das für den Zugang zum Quelleode erforderliche Passwort wurde postalisch versandt. Da uns nunmehr eine weitere Vielzahl von gleichförmigen Anträgen zum Quelleode des Wahl-O-Mat erreichte, müssen wir zur Wahrung unseres geregelten Verwaltungsablaufs von unserem Recht auf Abweichung von der Wahl des Antragstellers (vgl. § 1 Abs. 2 5.2) Gebrauch machen und versenden in Sachen "Quellcode Wahl­O-Mat" nun nur noch eine Antwort -und diese postalisch. Ich bitte insoweit um Ihr Verständnis. Gleichzeitig darf ich Sie bitten, mit Zugang dieses Schreibens Ihren Status auf der Plattform "frag den staat" zu aktualiesieren. Der Quellcode des Wahl-O-Mat ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Eine Einschränkung findet sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aber insoweit, als eine Bundesbehörde von ihren urheberechtlichen Befugnissen nur unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Informationsfreiheits­gesetzes Gebrauch machen darf. Wir bitten Sie daher nachdrücklich zu beachten, dass wir Ihnen nur denZuganq zum Quellcode des Wahl-O-Mat im Rahmen Ihres Informationsanspruchs nach § 1 I IFG gewähren. Mit der Zurverfügungstellung dieser Informationen erwachsen Ihnen keine weiteren Rechte an den zugänglich gemachten Informationen. Explizit erhalten Sie mit diesem Schritt nicht das Recht, die zugänglich gemachten Informationen weiter zu verbreiten, zu veröffentlichen oder in einer sonstigen Art zu verwenden, die gegen die Marken-oder Urheberrechte der bpb verstoßen. Der Link für den Zugang zum Quellcode des Wahl-O-Mat für die Europawahl2019 lautet wie folgt: **** Das Passwort lautet: **** Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass die Datei als ZIP-Datei veröffentlicht wurde. Soweit Sie Hilfe zum Entpacken der Datei benötigen, bitten wir um Mitteilung. Sollten Sie im Übrigen Rückfragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bundeszentrale für politische Bildung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in   Ihr Antrag…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019
Datum
26. Juni 2019 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in   Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 25.06.2019 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen.   Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 25.07.2019. Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötige ich noch die Zusendung Ihrer postalischen Anschrift, da das Passwort zum Quellcode-Link nicht elektronisch versendet wird. Sobald Sie diese mitgeteilt haben, werde ich Ihren Antrag abschließend bearbeiten. Ihrer Rückmeldung entgegensehend verbleibe ich für heute  mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 [#152463] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 [#152463]
Datum
26. Juni 2019 15:03
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Postanschrift entnehmen Sie bitte der Signatur. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>