Quellcode des Wahl-o-Mat

den Quellcode des Wahl-o-maten auf allen Plattformen (Web,Android,iOS)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. August 2015
  • Frist
    18. September 2015
  • 2 Follower:innen
Felix Wöstmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Quellcode de…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Felix Wöstmann
Betreff
Quellcode des Wahl-o-Mat [#11084]
Datum
17. August 2015 13:24
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Quellcode des Wahl-o-maten auf allen Plattformen (Web,Android,iOS)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Felix Wöstmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix Wöstmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Wöstmann
Bundeszentrale für politische Bildung
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Wöstmann,   Ihre IFG-Anfrage vom 17. August 2015 …
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. August 2015 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wöstmann,   Ihre IFG-Anfrage vom 17. August 2015 ist in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen und wird derzeit im zuständigen Fachbereich bearbeitet. Wegen einer technischen Störung erfolgt erst jetzt eine Eingangsbestätigung.   Die Frist für die Beantwortung Ihrer Anfrage endet am 17. September 2015.   Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeszentrale für politische Bildung
Quellcode des Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung Sehr geehrter Herr Wöstmann,   mit Ihrer Anfra…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Quellcode des Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung
Datum
4. September 2015 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wöstmann,   mit Ihrer Anfrage vom 17. August 2015 - Herausgabe des Quellcode des Wahl-O-Mat auf allen Plattformen (Web, Android, iOS) - beantragen Sie Auskunft nach amtlichen Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) gemäß § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG).   Der Wahl-O-Mat ist eines der erfolgreichsten Angebote der bpb und eines der bekanntesten Wahltools im Vorwahlgeschehen. Die Thesen des Wahl-O-Mat, mit denen sich die unterschiedlichen Meinungen der Parteien vergleichen lassen, entwickelt eine Redaktion aus Jugendlichen und Politik-Experten.   Seit 2002 wurde der Wahl-O-Mat 44 Millionen Mal genutzt und genießt durch seine Überparteilichkeit und Treffgenauigkeit ein sehr hohes Maß an Glaubwürdigkeit. Damit die Nutzer unter dem Namen »Wahl-O-Mat" auch in Zukunft immer dieselbe verlässliche Qualität erwarten können, hat die bpb den Wahl-O-Mat marken- und urheberrechtlich schützen lassen.   Somit können wir den Quellcode des Tools nicht an Dritte weitergeben.   Mit freundlichen Grüßen