Quellcode des Wahl-o-mats

Einen Link zum Quellcode des Wahl-o-Mat von der Europawahl senden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass andere IFG-Anträge diesen bereits auch erhalten haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2019
  • Frist
    27. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einen Link zum Quel…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quellcode des Wahl-o-mats [#152488]
Datum
25. Juni 2019 17:39
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einen Link zum Quellcode des Wahl-o-Mat von der Europawahl senden. Ich möchte darauf hinweisen, dass andere IFG-Anträge diesen bereits auch erhalten haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) - Ihr Antrag vom 25.06.2019 Sehr geehrt XXXXXXXXX, unter dem…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) - Ihr Antrag vom 25.06.2019
Datum
26. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrt XXXXXXXXX, unter dem 25.06.2019 begehrten Sie Zugang zu amtlichen Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Den Zugang zu Informationen des Bundes regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt auf Grundlage dieses Gesetzes. Sie beantragten Zugang zu folgenden Informationen: Zusendung des Links zum Quellcode des Wahl-O-Mat zur Europawahl 2019 Ihrem Antrag wird stattgegeben. In formeller Hinsicht möchten wir zunächst auf folgendes hinweisen: Sie haben für die Beantwortung Ihres Antrags die elektronische Form gewählt. Gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit die Art des Informationszugangs zu wählen. Hiervon darf die Behörde nur aus wichtigem Grunde abweichen. In den vergangenen Wochen gingen mehrere, entsprechend Ihrem Antrag formulierte, Anträge bei der bpb ein. Bisher beantworteten wir die Anträge antragsmäßig per E-Mail, nur das für den Zugang zum Quellcode erforderliche Passwort wurde postalisch versandt. Da uns nunmehr eine weitere Vielzahl von gleichförmigen Anträgen zum Quellcode des Wahl-O-Mat erreichte, müssen wir zur Wahrung unseres geregelten Verwaltungsablaufs von unseren Recht auf Abweichung von der Wahl des Antragstellers (vgl. § 1 Abs. 2 S.2) Gebrauch machen und versenden in Sachen „Quellcode Wahl-O-Mat“ nun nur noch eine Antwort - und diese postalisch. Ich bitte insoweit um Ihr Verständnis. Gleichzeitig darf ich Sie bitten, mit Zugang dieses Schreibens Ihren Status auf der Plattform „frag den staat“ zu aktualiesieren [sic!]. Der Quellcode des Wahl-O-Mat ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Eine Einschränkung findet sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aber insoweit, als eine Bundesbehörde von ihren urheberrechtlichen Befugnissen nur unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes Gebrauch machen darf. Wir bitten Sie daher nachdrücklich zu beachten, dass wir Ihren nur den Zugang zum Quellcode des Wahl-O-Mat im Rahmen Ihres Informationsanspruchs nach § 1 I IFG gewähren. Mit der Zurverfügungstellung dieser Informationen erwachsen Ihnen keine weiteren Rechte an den zugänglich gemachten Informationen. Explizit erhalten Sie mit diesem Schritt nicht das Recht, die zugänglich gemachten Informationen weiter zu verbreiten, zu veröffentlichen oder in einer sonstigen Art zu verwenden, die gegen die Marken- oder Urheberrechte der bpb verstoßen. Der Link für den Zugang zum Quellcode des Wahl-O-Mat für die Europawahl 2019 lautet wie folgt: XXXXXXXXXXXXXXXXXXX Das Passwort lautet: XXXXXXXXXXXXXXXXXX Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass die Datei als ZIP-Datei veröffentlicht wurde. Soweit Sie Hilfe zum Entpacken der Datei benötigen, bitten wir um Mitteilung. Sollten Sie im Übrigen Rückfragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für politische Bildung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in   Ihr Antrag…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019
Datum
26. Juni 2019 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in   Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 25.06.2019 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen.   Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 25.07.2019. Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötige ich noch die Zusendung Ihrer postalischen Anschrift, da das Passwort zum Quellcode-Link nicht elektronisch versendet wird. Sobald Sie diese mitgeteilt haben, werde ich Ihren Antrag abschließend bearbeiten. Ihrer Rückmeldung entgegensehend verbleibe ich für heute  mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für politische Bildung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in   Ihr Antrag…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019
Datum
26. Juni 2019 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in   Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 25.06.2019 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen.   Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 25.07.2019. Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötige ich noch die Zusendung Ihrer postalischen Anschrift, da das Passwort zum Quellcode-Link nicht elektronisch versendet wird. Sobald Sie diese mitgeteilt haben, werde ich Ihren Antrag abschließend bearbeiten. Ihrer Rückmeldung entgegensehend verbleibe ich für heute  mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 [#152488] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 [#152488]
Datum
26. Juni 2019 16:38
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie meine Addresse zur Bearbeitung des Antrags. Ich bedanke mich bereits im Vorraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 [#152488] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 [#152488]
Datum
28. Juli 2019 16:06
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Quellcode des Wahl-o-mats“ vom 25.06.2019 (#152488) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Abwesend [AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 [#152488]] In der Zeit vom 1…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Abwesend [AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 [#152488]]
Datum
28. Juli 2019 16:07
Status
Warte auf Antwort
In der Zeit vom 17.07.2019 bis 13.08.2019 bin ich nicht im Hause. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an meine Kollegin Elena Prediger unter <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abwesend [AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 [#152488]] [#152488] Seh…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abwesend [AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 [#152488]] [#152488]
Datum
29. Juli 2019 07:28
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte meine vorherige E-Mail zu ignorieren, da ich die postalische Antwort nach langer Zeit nun erfolgreich erhalten habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 [#152488] Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25.06.2019 [#152488]
Datum
31. Juli 2019 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1009,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie diese sehr verspätete Antwort auf Ihre Frage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Ich habe in der entsprechenden Ordnerstruktur gesucht und ein an Sie adressiertes Schreiben gefunden, welches auf den 26.6.2019 datiert ist. Warum Ihnen dieses nicht zugegangen ist, kann ich leider nicht nachvollziehen, da die zuständige Sachbearbeiterin zur Zeit im Urlaub ist. Meine einzige Vermutung ist, dass es eventuell auf dem Postweg hängen geblieben ist. Ich habe es Ihnen entsprechend an diese Anfrage angehängt. Ich hoffe, damit kann Ihre Frage beantwortet werden? Es tut mir wirklich leid, dass es zu einer solchen Verzögerung gekommen ist. Wenn Sie eine Nachfrage haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Herzliche Grüße

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