Quellcode "online-mahnantrag.de"
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuelle Fassung des Quellcodes der Serveranwendung von "online-mahnantrag.de".
Dies ist ein Antrag auf Informationszugang nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Ich eröffne ausdrücklich den Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente per E-Mail, § 3a Abs. 1 LVwVfG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Das Ministerium, bzw. die Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren verfügt nicht über den Quellcode von "online-mahnantrag.de".
Das Programm wird von der Governikus GmbH & Co. KG entwickelt und wird durch das Justizministerium/ die Koordinierungsstelle gegen Zahlung von Lizenz- und Wartungsgebühren genutzt.
Information nicht vorhanden
-
Datum14. April 2020
-
14. Mai 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!