Quellcode Tagesschau-App

Anfrage an: NDR

Quellcode der Tagesschau-App für Android
oder Link zu einem Repository mit dem Quellcode der Tagesschau-App.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 5 Follower:innen
Hans Acker
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An NDR Details
Von
Hans Acker
Betreff
Quellcode Tagesschau-App [#179739]
Datum
8. Februar 2020 20:11
An
NDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Quellcode der Tagesschau-App für Android oder Link zu einem Repository mit dem Quellcode der Tagesschau-App.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Acker Anfragenr: 179739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179739
Mit freundlichen Grüßen Hans Acker
Sehr geehrter Herr Acker, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.02.2020. Das HmbUIG ist bereits nach seinem allgeme…
Von
NDR
Betreff
WG: Quellcode Tagesschau-App [#179739] <.:|EmailID=506030>
Datum
17. Februar 2020 12:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Acker, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.02.2020. Das HmbUIG ist bereits nach seinem allgemeinen Anwendungsbereich nicht tangiert. Das HmbTG gilt nicht für den NDR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts stellt der NDR ein Transparenzangebot zur Verfügung (ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/index.html, tagesschau.de/app/index.html). Nicht transparent gemacht werden können jedoch insbesondere geschützte journalistisch-redaktionelle Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse; das Angebot der Tagesschau-App einschließlich Quellcode unterfällt beiden Kategorien (und könnte dementsprechend selbst bei Anwendbarkeit des HmbTG nicht transparent gemacht werden). Ich bitte um Verständnis, dass ich ihnen daher zu Ihrer Frage keine Auskunft geben kann. Mit freundlichem Gruß
Hans Acker
Sehr geehrte<< Anrede >> > Das HmbUIG ist bereits nach seinem allgemeinen Anwendungsbereich > n…
An NDR Details
Von
Hans Acker
Betreff
AW: WG: Quellcode Tagesschau-App [#179739] <.:|EmailID=506030> [#179739]
Datum
17. Februar 2020 16:16
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> > Das HmbUIG ist bereits nach seinem allgemeinen Anwendungsbereich > nicht tangiert. > Das HmbTG gilt nicht für den NDR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. "Tangiert" sehr wohl. Zumindest ist es laut Hamburger Datenschutzbeauftragtem unklar, in wie weit sich das Hamburger Transparenzgesetz als Mehrlaenderanstalt anwendbar ist. [1] > Im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts stellt der NDR ein > Transparenzangebot zur Verfügung > (ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/index.html, tagesschau.de/app/index.html). Der erste Link ist nicht erreichbar und klingt eher nach Marketing als nach Dokumenten und Fakten. Unter dem zweiten Link findet man Marketing fuer die Tagesschau-App. Es waere nett, wenn Sie kurz Stellung zu diesem Sachverhalt und der Auffassung des Wortes "Transparenzangebot" nehmen, damit wir nicht aneinander vorbeireden. > Nicht transparent gemacht werden können jedoch insbesondere geschützte > journalistisch-redaktionelle Informationen sowie Geschäfts- und > Betriebsgeheimnisse; das Angebot der Tagesschau-App einschließlich > Quellcode unterfällt beiden Kategorien (und könnte dementsprechend selbst > bei Anwendbarkeit des HmbTG nicht transparent gemacht werden). Dem wiederspreche ich entschieden. Die Tagesschau-App selbst sollte keine journalistisch-redaktionelle Informationen enthalten, die Schutz beduerfen. Diese App kommuniziert mit Schnittstellen zu einem Tagesschau-Server und holt sich die fertigen Inhalte, um Sie dem Benutzer anzuzeigen. Falls ich mich irre, wuerde ich dazu gern eine kurze Stellungnahme erhalten. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sollte diese App ebenfalls nicht enthalten. Uebliche Geheimnisse, die bei der Anwendungsentwicklung anfallen sind Passwoerter, Api-Keys und die Funktionsweise bestimmter, schuetzenswerter Geschaeftslogik. Passwoerter sollten nicht unverschluesselt in Quellcode vorliegen. Falls Sie es tun, waere dies ein guter Zeitpunkt, dieses Sicherheitsproblem zu beheben. Api-Keys und Geschaeftslogik lassen sich im Zweifel auch in langwieriger Arbeit aus dem Maschinencode der App lesen, sind also ohnehin kein Geheimnis; hier unterscheiden sich Apps und Anwendungen, deren Geschaeftslogik auf Servern laeuft. Ich verlange ausdruecklich *nicht* die Serverkomponente sondern nur den Quellcode der App selbst. Fakt ist: Ich sehe keinen Grund weshalb sich der NDR diversen IFG entziehen sollte und gleichzeitig im Rahmen des eigenen Transparenzangebots keine wirklich greifbaren Selbstverpflichtungen formuliert. Daher bleibe ich bei meiner Bitte: Bitte senden Sie mir den Quellcode der Tagesschau-App zu. Links: [1] https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/TB_Informationsfreiheit_2018_2019.pdf (Seite 77) Mit freundlichen Grüßen Hans Acker Anfragenr: 179739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179739
Sehr geehrter Herr Acker, vielen Dank für Ihre weitere Nachricht. Inhaltlich ist der Antwort an Sie vom 17.02.202…
Von
NDR
Betreff
WG: Quellcode Tagesschau-App [#179739] <.:|EmailID=506030> [#179739]
Datum
28. Februar 2020 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
105 Bytes


Sehr geehrter Herr Acker, vielen Dank für Ihre weitere Nachricht. Inhaltlich ist der Antwort an Sie vom 17.02.2020 nichts hinzuzufügen. Soweit Sie den ersten Link nicht erreichen konnten, sende ich Ihnen hier den Link ndr.de/der_ndr/zahlen_und_daten/index.html und hoffe, dass Sie ihn öffnen können. Mit freundlichem Gruß
Hans Acker
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparen…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Hans Acker
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Quellcode Tagesschau-App“ [#179739] [#179739]
Datum
29. Februar 2020 14:04
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/179739 Ich bin der Meinung, dass die Ablehnung zumindest strittig ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Hans Acker Anhänge: - 179739.pdf - 2020-02-28_1-image001.gif Anfragenr: 179739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179739

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/666/2020) Sehr geehrter Herr Acker, Ihre E-Mail vom 29.2.2020 ist bei uns eingegange…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/666/2020)
Datum
6. März 2020 10:05
Status
Sehr geehrter Herr Acker, Ihre E-Mail vom 29.2.2020 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen G5/666/2020 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Sie teilen mit, Sie hätten sich am 8.2.2020 an den Norddeutschen Rundfunk (NDR) gewandt und unter Berufung auf das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) Übersendung des Quellcodes der Tagesschau-App beantragt. Dies sei mit E-Mail vom 17.2.2020 abgelehnt worden. Sie bitten unsere Dienststelle um Vermittlung nach § 14 Abs. 1 HmbTG. Leider kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen. Nach § 13 Abs. 2 HmbTG überwacht der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Einhaltung der Vorschriften des HmbTG. Da es sich bei dem NDR um eine Mehrländerbehörde handelt, bestehen hinsichtlich der Anwendung des HmbTG auf den NDR trotz seines Sitzes in Hamburg jedoch verfassungsrechtliche Bedenken. Zwar verfolgte der Hamburgische Gesetzgeber bei Erlass des HmbTG eindeutig das Ziel, den NDR vom HmbTG zu erfassen (vgl. Bü-Drs. 20/4466, S. 14). Anders ließe sich auch der insofern geschaffene Ausnahmetatbestand des § 5 Nr. 6 HmbTG wohl nicht erklären. Die Gesetzgebungskompetenz des Hamburgischen Gesetzgebers für eine informationsfreiheitsrechtliche Regelung ist jedoch zweifelhaft, da dieser lediglich Regelungen für sein Landesgebiet treffen darf, der NDR seine Aufgabe jedoch nicht allein für die Freie und Hansestadt Hamburg, sondern auch für benachbarte Bundesländer wahrnimmt. Für eine Anwendung des HmbTG auf den NDR bedürfte es daher also einer Regelung in einem Staatsvertrag. Hierzu befinden wir uns seit Jahren im Diskurs mit dem NDR und seinen Trägerländern (vgl. https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/TB_Informationsfreiheit_2018_2019.pdf, https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2016-2017.pdf, https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2014-2015_01.pdf, https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2012-2013_01.pdf), konnten jedoch bis dato nicht die Aufnahme einer entsprechenden Regelung im NDR-Staatsvertrag erreichen. Ihre Eingabe werde ich daher schließen. Mit freundlichen Grüßen