Quelle der Angabe zu Verbreitung von Botnetzen

Anfrage an: Bundesrat

In Ihrem Beschluss vom 23.09.2016 (Drucksache 338/16) schreiben Sie auf Seite 2:

"Zurzeit geht man davon aus, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind und damit potentielle Bots darstellen"
(https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/338-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1)

Da für diese Aussage eine Quellenangabe in der Drucksache fehlt, bitte ich Sie mir die Quelle dieser Zahl (40 Prozent) mitzuteilen und auf welche Weise sie erhoben wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2016
  • Frist
    3. Januar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrem Beschlu…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quelle der Angabe zu Verbreitung von Botnetzen [#19435]
Datum
30. November 2016 19:19
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrem Beschluss vom 23.09.2016 (Drucksache 338/16) schreiben Sie auf Seite 2: "Zurzeit geht man davon aus, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind und damit potentielle Bots darstellen" (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/338-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1) Da für diese Aussage eine Quellenangabe in der Drucksache fehlt, bitte ich Sie mir die Quelle dieser Zahl (40 Prozent) mitzuteilen und auf welche Weise sie erhoben wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrat
Ihre Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in da die erforderlichen Recherchen sehr umfangreich waren, hat sich die Be…
Von
Bundesrat
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
20. Januar 2017 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da die erforderlichen Recherchen sehr umfangreich waren, hat sich die Beantwortung Ihrer Anfrage leider verzögert. Inzwischen hat das Land Hessen mitgeteilt, dass bei ihnen Informationen vorliegen. Hessen wird die Anfrage von dort aus beantworten. Ich bitte Sie, sich an Herrn Brosius unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> zu melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#19435] Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe Ihren Kontakt von Frau Doris Teske, Beauft…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#19435]
Datum
2. Februar 2017 22:17
An
Bundesrat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe Ihren Kontakt von Frau Doris Teske, Beauftragte haushalt Bundesrat erhalten. Sie meinte ich sollte meine Anfrage an Sie weiterleiten: In Ihrem (Bundesrat) Beschluss vom 23.09.2016 (Drucksache 338/16) schreiben Sie auf Seite 2: "Zurzeit geht man davon aus, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind und damit potentielle Bots darstellen" (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/d...) Da für diese Aussage eine Quellenangabe in der Drucksache fehlt, bitte ich Sie mir die Quelle dieser Zahl (40 Prozent) mitzuteilen und auf welche Weise sie erhoben wurde. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesrat
AW: Ihre Anfrage [#19435] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Quelle für die von Ihnen …
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#19435]
Datum
3. Februar 2017 16:49
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Quelle für die von Ihnen erfragte Zahl ist das Bundeslagebild Cybercrime 2015 des BKA, welches über die Homepage der Behörde abrufbar ist. Unter Berufung auf Auswertungen des Verbandes der Internetwirtschaft e.V. werden dort auf S. 14 für 2014 40% infizierte Systeme und für 2015 38% genannt. Basis der Schätzung ist das Ergebnis der mehr als 220.000 (2014) vom Anti-Botnet-Beratungszentrum (www.botfrei.de) gescannten Rechner. Besten Gruß