Quellen und Belege, die zur 2G Regelung an Ihrer Hochschule führten

Anfrage an: Universität Potsdam

Zu Ihrem Video (Folge 24):
1. Beschluss mit Abstimmungsergebnis o.ä. zum Entschluss der Hochschulleitung Präsenzlehre ab Januar 2022 auf 2G umzustellen.
2. Unterlagen zur genannten wissenschaftlichen Erkenntnislage, welche Sie auf dem „Weg bestärken“ ab Januar 2022 die Präsenzlehre auf 2G umzustellen. Ich nehme an es handelt sich um eine wissenschaftliche Ausarbeitung, in welcher 3G Regelungen in ihren Auswirkungen mit 2G Regelungen für Präsenzveranstaltungen verglichen wurden.
3. Die Daten der Umfrage unter den Studierenden (und eventuell weiterer Mitglieder Ihrer Hochschule). Rohdaten kann ich auswerten, sofern mir das digitale Format ersichtlich ist. Hier ist mir vor allem wichtig Daten darüber zu erhalten, wieviele Studierende teilgenommen haben und wie auch die Abstimmung des verbleibenden ca. 1/3 war. Ebenso den Text der Umfrage selbst und die Einladung zur Umfrage, aus der auch der Erhebungszeitraum hervorgehen sollte.

Zu Ihrem Presse und Listenmitteilungen:
4. Ich bitte um jene Informationen, aus denen Sie ableiten, dass die Schließung der Lehrstätte kausal verantwortlich ist für jene psychischen Auswirkungen auf Ihre Studierenden, welche Sie nun für 2G Regelung ab Januar 2022 anführen. Ebenso, um wieviele psychische Erkrankungen es sich handelte und sofern hier Daten vorliegen, im Vergleich mit der Anzahl psychischer Erkrankungen vor der Pandemie. Sofern Stellungnahmen, Abwägungen o.ä. zwischen verschiedenen Fakten vorliegen, erbitte ich auch diese (z.B. Abwägung Anzahl und Erheblichkeit der psychischen Erkrankungen und Gefahr 3G vs. 2G und Art. 12 GG).
5. Gibt es Stellungnahmen o.ä., zu dem mir ersichtlichen Konflikt zwischen Ihrer Aussage, dass Sie keine qualitative Gleichwertigkeit für Studierende ohne 2G herstellen können und dem aktuellen Verordnungstext, wonach geeignete Ersatzangebote sicherzustellen sind? Ich interpretiere geeignet hier so, dass nach anerkannten pädagogischen Kriterien der Studienerfolg sichergestellt werden kann.
6. Welche Maßnahmen unternehmen Sie, um die geeigneten Ersatzangebote sicherzustellen? Hier könnten z.B. Anweisungen an Ihre Lehrkräfte über digital verpflichtende Unterlagenbereitstellung o.ä. eine mögliche Auskunftserteilung sein.

Akten im Sinne des AIG können recht viele Dokumente betreffen. Das sind auch Emails, Twitternachrichten, Kalendereinträge, Protokolle von Gremiensitzungen (auch nicht öffentliche) usw. Hochschuleigene Regelungen über Vertraulichkeit sind üblicherweise nicht anzuwenden, sofern sie nicht in den Ausschlussgründen des AIG enthalten sind (Normenhierarchie).
Ihnen steht die Landesbeauftragte sicherlich mit Rat und Tat zur Seite.

Ergebnis der Anfrage

Ich kann es so zusammenfassen. Der Hochschule liegen für sämtliche Ihrer Behauptungen keinerlei Nachweise vor. Als wissenschaftlich bezeichne ich etwas anderes. Auch hier wird zu Unrecht Betroffenen nur die Klage bleiben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2021
  • Frist
    2. April 2022
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Universität Potsdam Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Quellen und Belege, die zur 2G Regelung an Ihrer Hochschule führten [#235975]
Datum
20. Dezember 2021 15:45
An
Universität Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu Ihrem Video (Folge 24): 1. Beschluss mit Abstimmungsergebnis o.ä. zum Entschluss der Hochschulleitung Präsenzlehre ab Januar 2022 auf 2G umzustellen. 2. Unterlagen zur genannten wissenschaftlichen Erkenntnislage, welche Sie auf dem „Weg bestärken“ ab Januar 2022 die Präsenzlehre auf 2G umzustellen. Ich nehme an es handelt sich um eine wissenschaftliche Ausarbeitung, in welcher 3G Regelungen in ihren Auswirkungen mit 2G Regelungen für Präsenzveranstaltungen verglichen wurden. 3. Die Daten der Umfrage unter den Studierenden (und eventuell weiterer Mitglieder Ihrer Hochschule). Rohdaten kann ich auswerten, sofern mir das digitale Format ersichtlich ist. Hier ist mir vor allem wichtig Daten darüber zu erhalten, wieviele Studierende teilgenommen haben und wie auch die Abstimmung des verbleibenden ca. 1/3 war. Ebenso den Text der Umfrage selbst und die Einladung zur Umfrage, aus der auch der Erhebungszeitraum hervorgehen sollte. Zu Ihrem Presse und Listenmitteilungen: 4. Ich bitte um jene Informationen, aus denen Sie ableiten, dass die Schließung der Lehrstätte kausal verantwortlich ist für jene psychischen Auswirkungen auf Ihre Studierenden, welche Sie nun für 2G Regelung ab Januar 2022 anführen. Ebenso, um wieviele psychische Erkrankungen es sich handelte und sofern hier Daten vorliegen, im Vergleich mit der Anzahl psychischer Erkrankungen vor der Pandemie. Sofern Stellungnahmen, Abwägungen o.ä. zwischen verschiedenen Fakten vorliegen, erbitte ich auch diese (z.B. Abwägung Anzahl und Erheblichkeit der psychischen Erkrankungen und Gefahr 3G vs. 2G und Art. 12 GG). 5. Gibt es Stellungnahmen o.ä., zu dem mir ersichtlichen Konflikt zwischen Ihrer Aussage, dass Sie keine qualitative Gleichwertigkeit für Studierende ohne 2G herstellen können und dem aktuellen Verordnungstext, wonach geeignete Ersatzangebote sicherzustellen sind? Ich interpretiere geeignet hier so, dass nach anerkannten pädagogischen Kriterien der Studienerfolg sichergestellt werden kann. 6. Welche Maßnahmen unternehmen Sie, um die geeigneten Ersatzangebote sicherzustellen? Hier könnten z.B. Anweisungen an Ihre Lehrkräfte über digital verpflichtende Unterlagenbereitstellung o.ä. eine mögliche Auskunftserteilung sein. Akten im Sinne des AIG können recht viele Dokumente betreffen. Das sind auch Emails, Twitternachrichten, Kalendereinträge, Protokolle von Gremiensitzungen (auch nicht öffentliche) usw. Hochschuleigene Regelungen über Vertraulichkeit sind üblicherweise nicht anzuwenden, sofern sie nicht in den Ausschlussgründen des AIG enthalten sind (Normenhierarchie). Ihnen steht die Landesbeauftragte sicherlich mit Rat und Tat zur Seite.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 235975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235975/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Universität Potsdam
Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), Bbg UIG, VIG…
Von
Universität Potsdam
Betreff
AW: Quellen und Belege, die zur 2G Regelung an Ihrer Hochschule führten [#235975]
Datum
6. Januar 2022 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), Bbg UIG, VIG mit der Nummer 235975 über das Internetportal https://fragdenstaat.de ist am 20.12.2021 bei der Universität Potsdam eingegangen. Es wird um Verständnis gebeten, dass sich die Beantwortung Ihrer Anfrage coronabedingt verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Quellen und Belege, die zur 2G Regelung an Ihrer Hochschule führten“ [#235975]
Datum
26. Februar 2022 14:52
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/235975/ Leider habe ich auch hier nach angemessener Wartezeit keine Rückmeldung der Hochschule bekommen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 235975.pdf Anfragenr: 235975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235975/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Universität Potsdam vom 20.12.22, # 235975 Sehr geehrter Herr Langner, …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Universität Potsdam vom 20.12.22, # 235975
Datum
8. März 2022 14:38
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
764,6 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Universität Potsdam
Sehr geehrter Herr Langner, Sie haben den Antrag auf Akteneinsicht und Informationszugang mit der Nummer # 23597…
Von
Universität Potsdam
Betreff
AW: Quellen und Belege, die zur 2G Regelung an Ihrer Hochschule führten [#235975]
Datum
28. März 2022 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, Sie haben den Antrag auf Akteneinsicht und Informationszugang mit der Nummer # 235975 über die Plattform fragdenstaat.de bei der Universität Potsdam gestellt. Der Eingang Ihres Antrags wurde Ihnen bereits am 06.01.2022 per E-Mail bestätigt und Sie um Verständnis bzgl. einer coronabedingten Verzögerung gebeten. Sie begehren Akteneinsicht und Informationen zur Entscheidung über die sog. "2G-Regelung" an der Universität Potsdam, die wissenschaftliche Erkenntnislage dazu, Daten einer Umfrage unter Studierenden und weitere Informationen (siehe Ihre Fragen im Folgenden) nach den Vorschriften des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG), des Umweltinformationsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgUIG) und des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Vorab sei darauf hingewiesen, dass das BbgUIG und das VIG auf die von Ihnen gestellte Anfrage nicht anwendbar sind. Von vornherein aus dem Anwendungsbereich des AIG ausgenommen sind bei Anfragen an Hochschulen die Bereiche von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Prüfung (§ 2 Abs. 2 Satz 2 AIG). Ihr Antrag wird wie folgt beantwortet: Zu Ihren Fragen im Einzelnen: Sie beziehen sich auf den Video-Blog Folge 24 des Präsidenten der Universität Potsdam vom 15.12.2021 und begehren folgende Informationen: 1. "Beschluss mit Abstimmungsergebnis o.ä. zum Entschluss der Hochschulleitung Präsenzlehre ab Januar 2022 auf 2G umzustellen." Im Anhang finden Sie den Entschluss der Hochschulleitung zur Einführung der 2G-Regelung. 2. "Unterlagen zur genannten wissenschaftlichen Erkenntnislage, welche Sie auf dem "Weg bestärken" ab Januar 2022 die Präsenzlehre auf 2G umzustellen. Ich nehme an es handelt sich um eine wissenschaftliche Ausarbeitung, in welcher 3G Regelungen in ihren Auswirkungen mit 2G Regelungen für Präsenzveranstaltungen verglichen wurden." Der Präsident der Universität Potsdam nannte in seinem Video die wissenschaftliche Erkenntnislage, die die Universität Potsdam auf dem Weg der Einführung der 2G-Regelung bestärkte. Er bezog sich damit auf die allgemeine wissenschaftliche Erkenntnislage und Einschätzungen des Robert Koch Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums. Grundlage der Einführung der sogenannten 2G-Regelung war § 7 Abs. 2 i.V.m. § 25 Abs. 4 Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 2. SARS-CoV-2-EindV). Danach können Betreiberinnen und Betreiber von Hochschulen vorsehen, den Zutritt ausschließlich den in § 7 Abs. 1 genannten Personen zu gewähren. Die Universität Potsdam entschied sich für dieses sog. "optionale 2G-Modell". Eine gesonderte über die allgemeinen Empfehlungen hinausgehende wissenschaftliche Grundlage war dafür nach der Verordnung nicht erforderlich. 3. "Die Daten der Umfrage unter den Studierenden (und eventuell weiterer Mitglieder Ihrer Hochschule). Rohdaten kann ich auswerten, sofern mir das digitale Format ersichtlich ist. Hier ist mir vor allem wichtig Daten darüber zu erhalten, wieviele Studierende teilgenommen haben und wie auch die Abstimmung des verbleibenden ca. 1/3 war. Ebenso den Text der Umfrage selbst und die Einladung zur Umfrage, aus der auch der Erhebungszeitraum hervorgehen sollte." Der Präsident der Universität Potsdam erwähnt in dem Video-Blog ebenfalls die Stimmungslage in der Studierendenschaft und eine Umfrage unter den Studierenden. Die Umfrage stammt vom Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Potsdam (AStA). Informationen dazu müssen Sie beim AStA erfragen. Des Weiteren beziehen Sie sich auf Presse und Listenmitteilungen der Universität Potsdam und erfragen Folgendes: 4. "Ich bitte um jene Informationen, aus denen Sie ableiten, dass die Schließung der Lehrstätte kausal verantwortlich ist für jene psychischen Auswirkungen auf Ihre Studierenden, welche Sie nun für 2G Regelung ab Januar 2022 anführen. Ebenso, um wieviele psychische Erkrankungen es sich handelte und sofern hier Daten vorliegen, im Vergleich mit der Anzahl psychischer Erkrankungen vor der Pandemie. Sofern Stellungnahmen, Abwägungen o.ä. zwischen verschiedenen Fakten vorliegen, erbitte ich auch diese (z.B. Abwägung Anzahl und Erheblichkeit der psychischen Erkrankungen und Gefahr 3G vs. 2G und Art. 12 GG)." Der Präsident der Universität Potsdam schreibt in der Uni-list-Mail vom 06.12.2022: "Aufgrund der negativen Erfahrungen mit weitgehend oder gar vollständigen Schließungen unserer Lehrstätten, insbesondere was die psychologische Situation unserer Studierenden angeht, wollen wir einen solchen Schritt vermeiden." Nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz(AIG) können Einsicht in und Zugang zu vorhandene Akten und Informationen beantragt werden. Die von Ihnen angefragten Informationen liegen nicht vor. Ihre Frage impliziert vor allem eine inhaltliche Diskussion. Dafür sind Anträge nach dem AIG jedoch nicht vorgesehen. 5. "Gibt es Stellungnahmen o.ä., zu dem mir ersichtlichen Konflikt zwischen Ihrer Aussage, dass Sie keine qualitative Gleichwertigkeit für Studierende ohne 2G herstellen können und dem aktuellen Verordnungstext, wonach geeignete Ersatzangebote sicherzustellen sind? Ich interpretiere geeignet hier so, dass nach anerkannten pädagogischen Kriterien der Studienerfolg sichergestellt werden kann." Wie bereits zu Ihrer vierten Anfrage ausgeführt, muss sich ein Antrag nach dem AIG auf vorhandene Akten oder Informationen beziehen. Die angefragten Informationen sind hier nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Universität Potsdam vom Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhal…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Universität Potsdam vom
Datum
27. Mai 2022 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
600,9 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben vom 27. Mai 2022 zum Aktenzeichen [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Marcel Langner
Sehr << Anrede >> ja in der Tat habe ich Antwort erhalten und es versäumt Sie darüber zu benachrichtig…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Quellen und Belege, die zur 2G Regelung an Ihrer Hochschule führten“ [#235975]
Datum
27. Mai 2022 10:28
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ja in der Tat habe ich Antwort erhalten und es versäumt Sie darüber zu benachrichtigen. Ich habe das Gefühl diese Versäumnisrate wird besser, sie ist jedoch doch noch immer nicht dort, wo ich sie mir wünschen würde. Ich arbeite weiter daran. Der Vorgang kann geschlossen werden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 235975.pdf - 2022-03-08_1-WinWord.pdf - 2022-03-28_1-Auszug2ProtokollDBPrsidium08122021.pdf - 2022-05-27_1-lda-002220405-220527.pdf Anfragenr: 235975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235975/